27.10.2004

Opel Bochum:
Fristlose Kündigung
von "Rädelsführern" ?

Wie gestern bekannt wurde hat die Geschäftsleitung von Opel - wie bereits über die 'Welt'1 angekündigt - im Gegenzug auf den am 21.10. beendeten siebentägigen Streik im Bochumer Werk zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen. Betroffen sind ein Betriebsrat und ein in der Endmontage Beschäftigter.

Ein Solidaritäts-Komitee der bei Opel Bochum Beschäftigten traf sich noch am gestrigen abend, um über Gegenmaßnahmen zu beraten und Solidaritäts-Aktionen mit den Kollegen zu organisieren. Nach dem 'Welt'-Artikel vom 19.10. hatte 'Focus' mit seiner gestrigen Ausgabe (26.10.) nachgezogen und polemisiert: "Radikale Agitatoren spalten die Bochumer Belegschaft". Tatsächlich waren alle Entscheidungen während des siebentägigen Streiks nahezu einstimmig getroffen worden. Der Spaltungs-Vorwurf fällt daher auf die 'Focus'-Redaktion selbst zurück.

Vermutlich werden sich die Kündigungen nicht durchsetzen lassen, da eine Kündigung gegen ein Mitglied Betriebsrats nur bei Einverständnis des Betriebsrats wirksam werden kann. Dieser hat der fristlosen Kündigung jedoch bereits umgehend widersprochen. Auch gegen den Beschäftigten aus der Endmontage dürfte die fristlose Kündigung kaum durchzusetzen sein, da die IG Metall bereits Rechtsschutz zugesagt hat und über die Beteiligung am Streik keinerlei besonderen Beschuldigungen vorgebracht wurden. Auch die Beteiligung am "illegalen" Streik kann keinen Entlassungsgrund darstellen, zumal die Bundesrepublik von Seiten der EU schon vor längerer Zeit aufgefordert wurde, auch solche Streiks, die nicht gewerkschaftlich geführt werden, von Sanktionen freizustellen.

 

Frank Bayer

 

Anmerkung:

1 Siehe unseren Artikel

      Sechster Streiktag in Bochum (19.10.04)

 

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