5.02.2010

Witz des Tages

Endlich Ehrlichkeit
bei der Leberwurst

Bislang galt im deutschen Lebensmittelrecht, daß Kalbsleberwurst keine Kalbsleber enthalten muß. Allerdings war dies den wenigsten VerbraucherInnen bekannt. Nun soll alles ehrlicher werden! Seit Ende Januar unterscheiden die gesetzlichen Leitsätze im sogenannten Deutschen Lebensmittelbuch zwischen "Kalbsleberwurst" und "Kalbfleisch-Leberwurst". Letztere muß nach wie vor keine Kalbsleber enthalten. Aber bei der "Kalbsleberwurst" hält nun die Ehrlichkeit Einzug: Diese muß Kalbsleber enthalten. Eine Mindestmenge wurde aber nicht festgelegt. Es ist also statthaft 20 Gramm Kalbsleber in 50 Tonnen Wurst zu verarbeiten und diese dann "Kalbsleberwurst" zu taufen. Merke: Auch beim Lebensmittelrecht kann die Ehrlichkeit nur in homöopathisch kleinen Schritten eingeführt werden. Sonst geht die Wirtschaft zugrunde!

 

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