Da zeigt ein Getränke-Produzent Ambitionen, bietet - wie es Gesundheits-ExpertInnen, VerbraucherInnnen-Schutz-Organisationen und auch Foodwatch schon lange fordern - eine Limo mit gesundheitsverträglichem Zuckergehalt an... und bekommt Post vom Hamburger 'Amt für Verbraucherschutz'. Das Getränk dürfe nicht Limonade heißen, weil es zu wenig Zucker enthält.
Die Firma Lemonaid darf demnach das Getränk mit der Geschmacksrichtung Limette ab sofort nicht mehr als "Limonade" bezeichnen. Denn es gibt Richtlinien (im Sinne der Zuckerrüben-Lobby)! Diese schreiben vor, daß in Limonade zum Beispiel Aromastoffe enthalten sein müssen - irrwitziger Weise ist das Fruchtfleisch der Limette oder auch sonst irgend einer Frucht kein "Aromastoff" in der Definition des Gesetzgebers - und daß eine Limonade mindestens sieben Prozent Zucker enthalten muß.
Nun ist das beanstandete Getränk nicht nur bio, sondern besitzt auch ein Fairtrade-Siegel und erfüllt anspruchsvolle Kriterien wie den Verzicht auf künstliche Aromastoffe und überhöhten Zuckergehalt (Siehe hierzu unseren Artikel v. 12.04.18). Und: Lemonaid verkauft seine Limonaden seit zehn Jahren mit unverändertem Rezept…