4.03.2009

Haftbefehl
für das Öl des Sudans

Keine Beweise für Völkermord

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat heute, Mittwoch, einen Haftbefehl gegen Sudans Staatschef Omar al-Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Beachtlich ist allerdings, daß trotz des jahrelangen massiven Drucks von Seiten Europas und der USA der Anklagepunkt des Völkermordes fallengelassen wurde.

Bemerkenswert ist nun auch, wie die Einheitsfront der gleichgeschalteten Mainstream-Medien darauf reagiert, daß keine ausreichenden Beweise für den zentralen Anklagepunkt, den Völkermord im Darfur, vorgelegt werden konnten. Bezeichnend ist die Formulierung der 'taz', die sich aus dem Chor der Blockflöten nur noch durch die Beibehaltung eines schnoddrigen Tons abhebt: "Genozid hin oder her..."

Relativ klar ist die Formulierung, die der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in diesem Zusammenhang gewählt hat: Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, daß die sudanesische Regierung eine "spezifische Intention zur kompletten und teilweisen Zerstörung der Volksgruppen der Fur, Massalit und Zaghawa" gehabt habe, so Gerichtssprecherin Laurence Blairon bei der Verlesung des Beschlusses der Ersten Strafkammer.

Obwohl der Internationale Strafgerichtshof mit einem Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatspräsidenten juristisches Neuland betritt, wird allgemein davon ausgegangen, daß dieser Haftbefehl keine praktischen Konsequenzen nach sich ziehen wird. Der Sudan hat den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht anerkannt und so gibt es keine vollziehende Gewalt, die den Haftbefehl vollstrecken könnte. Zwei bestehende Haftbefehle des Strafgerichtshofs wegen der kriegerischen Konflikte im Darfur, gegen Minister Ahmed Haroun und den einstigen Milizenführer Ali Kushayb, wurden bis heute nicht vollstreckt.

So gilt der Haftbefehl - ebenso wie sämtliche bisherigen Aktionen der europäischen Staaten und der USA - dem sudanesischen Öl. Der Druck auf das Regime, das sein Öl bislang nahezu ausschließlich an China verkauft, soll auf diese Weise aufrecht erhalten werden. Nach wie vor steht die Teilung des Sudan im Raum, um mit Hilfe einer eingesetzten Marionetten-Regierung das sudanesische Öl ins westlich orientierte Kenia umzuleiten. Dort steht der Hafen von Mombasa zur Verladung des Öls auf Tanker zur Verfügung.

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon äußerte sich zum heutigen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs äußerst zurückhaltend. Er ist darauf angewiesen, auch zu China freundschaftliche Beziehungen zu pflegen. Dieser Haftbefehl zeigt einmal mehr recht deutlich: Internationales Recht ist eine Resultierende der Kräfteverhältnisse und nicht der Gerechtigkeit. An Putin traut sich die westliche "Wertegemeinschaft" nicht heran, obwohl ihm sicherlich mehr Verbrechen in Tschetschenien nachgewiesen werden können als dem sudanesischen Machthaber Omar al-Baschir im Darfur.

 

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Anmerkungen

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