Stellen Sie sich einmal folgendes vor: Eines Morgens kommen zwei Polizisten (mit Revolvern)
zu einer 80jährigen Frau und verlangen Auskunft über deren Enkel und dessen Eltern. Als
Begründung erzählen sie ihr, daß er bei einer Hausbesetzung im März verhaftet und einen
Tag lang festgehalten wurde. Sie zeigen ihr die erkennungsdienstlichen Fotos. Was glauben
sie, was da passiert? Sie meinen, das sei gar nicht möglich, das sei unverantwortlich.
Das könnte einen Schock auslösen, vielleicht gar lebensgefährlich sein?
Dies hat jüngst meine Großmutter in Stuttgart erlebt. Nachdem ich in der Woche zuvor die
mir rechtlich zustehende Vernichtung der von mir angefertigten erkennungsdienstlichen
(ED-)Unterlagen beantragt hatte. Bei dieser "ED-Behandlung" im März hatte ich übrigens die Aussage über meine Eltern verweigert. Wieso werden Unterlagen vervollständigt, wenn ich
rechtmäßig deren Vernichtung verlangen darf? Denn das nach meiner Festnahme im Schwarzwaldhof am 5. März eingeleitete Verfahren wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch
und Sachbeschädigung wurde inzwischen eingestellt.
Ich fragte beim zuständigen Staatsanwalt nach. Dieser war einigermaßen betroffen und
vermittelte mich an jemanden von der Oberpolizeidirektion weiter. Wiederum Betroffenheit
und das Versprechen, sich darum zu kümmern und zurückzurufen. Dies geschah, allerdings
mit der knappen Auskunft, mir keine Auskunft erteilen zu können.
Ich habe zum Glück eine robuste Großmutter, die sich nicht leicht einschüchtern läßt.
Aber solche "Ermittlungen" bereiten mir Unbehagen.
Klaus Schramm
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