Teil 5

Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Entwicklung der großen Städte ist heute - insbesondere auch in Berlin - gekennzeichnet durch Ghettoisierung und Stadtflucht; die soziale Mischung der Bevölkerung wird zerstört. Zugleich wird die Stadt umfassend privatisiert, und von den herrschenden Kräften als "Unternehmen Berlin" begriffen; öffentliche Gestaltung und Kontrolle werden ausgehöhlt. In Verbindung damit werden Fragen der Stadtentwicklung zunehmend unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit behandelt. Die Beseitigung der Armen - nicht der Armut - in den Innenstadtbezirken steht für das Image einer sauberen Metropole. Die Polizeidichte und die Zahl der privaten Sicherheitsdienste sollen noch weiter erhöht werden. PolitikerInnen aller Couleur rufen die BürgerInnen dazu auf, sogenannte Präventionsräte zu bilden, um AbweichlerInnen zu denunzieren und selbst für Ordnung im Stadtbezirk zu sorgen.
Wir verurteilen:
* die fortschreitende Privatisierung des öffentlichen Raumes,
* die Kriminalisierung immer breitere Bevölkerungsschichten bei gleichzeitiger Verschleierung der wahren Formen, Ausmaße und Ursachen der Kriminalität,
* die Bildung von sogenannten Präventionsräten und jede Art von Denunziation.
Wir treten für einen konsequent ökologischen Ansatz in der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrspolitik ein. In dem Wissen, daß eine weitere Vergeudung von Ressourcen letztlich nur in einer großen Katastrophe enden kann, lehnen wir Großprojekte wie Potsdamer Platz, Tiergartentunnel, Havelausbau, Autobahnen und riesige geldverschlingende Entwicklungsgebiete ab.

Wir sind der Auffassung, daß sich die rasanten gesellschaftlichen Veränderungen in Berlin nur in einer behutsamen Stadtentwicklung flexibel und bürgernah gestalten lassen. Daher treten wir gerade auch in der Stadtentwicklung konsequent für eine aktive BürgerInnenbeteiligung ein. Wir sind dafür, BürgerInnenbeteiligungsverfahren weiter zu entwickeln und den gesamten Bereich der BürgerInnenpartizipation auszubauen, statt ihn im Interesse von Zentralisierung und vorgeblicher Effektivierung zurückzustutzen. Die Fehlschläge bei Großprojekten wie z.B. den Olympiaplanungen zeigen, daß Stadtpolitik mit und nicht gegen die Betroffenen oder an ihnen vorbei gemacht werden darf.

Wir fordern die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Begutachtung der Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben. Die Umweltverträglichkeit als generelles Kriterium innerhalb der Baugenehmigungsverfahren, der Fortschreibung der Bereichsentwicklungspläne (BEP) und allen anderen Planungen muß festgeschrieben werden.

Eindeutigen Vorrang haben in diesem Zusammenhang
- der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV): Eine nachhaltige Verbesserung (Taktfrequenz, Geschwindigkeit, Bequemlichkeit) und Verbilligung des Öffentlichen Nahverkehrs soll zu einer massiven Zurückdrängung des Autoverkehrs führen.
- die Fortschreibung und Umsetzung der Radwegekonzepte und die Verkehrsberuhigung von Wohngebieten.

Wir fordern ein Gesamtberliner Konzept für die Verkehrsplanung, das die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und den Ausbau des fahrgastfreundlichen ÖPNV bei Tarifen, die für die BürgerInnen bezahlbar sind.

Keine Befürwortung findet die Planung und Unterstützung von Tiefgaragen und Parkleitsystemen, da eine weitere Verschlechterung der ökologischen Situation und damit der Lebensqualität für die BewohnerInnen nachweislich eintritt.
Wir sind für schnelle und nachhaltige Lösungen, um dem partiellen Grünflächendefizit in unserer Stadt entgegenzuwirken. Die Erhöhung des Biotopflächenfaktors (BFF)auf 0,6 für Neubau- und Umbauvorhaben in Wohngebieten im Zusammenhang mit den Landschaftsplänen ist eine wichtige Forderung, um wirklich zu einer Verbesserung und Erhöhung des Grünanteiles in der Stadt zu kommen. Die bisherigen, niedriger angesetzten Faktoren sind reine Augenwischerei und manifestieren bzw. verschlechtern die jetzige Situation.

Berlinweit fordern wir die Durchführung eines spektakulären Programms "Berlin wird grün" mit Baumpflanzungen, ökologischer Aufwertung von Parkanlagen und Brachen, neuen, begrünten Stadtplätzen, Kinderspielplätzen und Spielstraßen sowie begrünter, sicherer Verbindungen zwischen diesen in allen hochverdichteten Stadträumen.

Bauen und Wohnen: Wohnen für alle überall

Die weitere Verdichtung, z. B. durch Blockrandschließungen, erweiterte Geschoßflächenzahlen und Dachausbau lehnen wir ab, wenn dies zur Verschlechterung der Lebensqualität der BewohnerInnen führt, gerade weil Infrastrukturen in der Regel nicht angepaßt werden bzw. eine Anpassung nicht möglich ist.
Bei Bauvorhaben müssen bereits in der Phase der Bauvoranfragen die Belange des Bestandsschutzes und der BewohnerInnen sowie der sozialen Verträglichkeit überprüft und berücksichtigt werden. Hierbei ist nicht nur der rechtliche, sondern gleichberechtigt auch der politische Standpunkt zu bewerten.
Bezahlbares Wohnen im Zusammenhang mit dem Erhalt der vorhandenen Gebäudesubstanz und die Beseitigung von Wohnungsleerstand durch Selbsthilfe und Sanierung haben den Vorrang vor Abriß und Neubau. Preiswerter Wohnraum soll für Bedürftige verstärkt instandgesetzt, instandgehalten und neu geschaffen werden. Bereits vom Senat abgeschaffte oder abgeschwächte Gesetze, Richtlinien oder Bestimmungen zum genannten Zweck sind wieder einzuführen bzw. entsprechend zu modifizieren.
Wir wollen uns besonders für den Bau von Sozial-, Senioren- und Behindertenwohnungen, die Förderung von MieterInnensanierung, Wohnungstausch und Hofbegrünungen, auch mit öffentlichen Zuschüssen, einsetzen.
Der soziale Wohnungsbau muß die Förderung der MieterInnen und nicht die Subventionierung der Bautätigkeit in den Vordergrund stellen; er darf nicht länger als Pfründe für Banken und Baugesellschaften auf Kosten der Allgemeinheit mißbraucht werden.
Billiger Wohnraum muß in allen Stadtquartieren für unterschiedliche bedürftige Gruppen und Individuen bereitgehalten werden: Gemeinschaften, Familien, Jugendliche, alte Menschen etc. Hierzu müssen auch wieder geeignete Altbauten von der Stadt erworben werden.
Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von spekulativer Wohnraumvernichtung und spekulativem Leerstand sind konsequent anzuwenden. Wichtig ist weiterhin der Schutz der zunehmenden sozial schwachen Bevölkerung auch durch besondere Gebiete wie Sanierungs-, Milieuschutz - und Entwicklungsgebiete mit Hilfe von mietenpolitischen Instrumentarien wie Mietobergrenzen, Zweckentfremdungsverboten, Begrenzung von Privatmodernisierung, Sozialplanverfahren, Infrastrukturmaßnahmen u. ä.
Die Wohnungsprivatisierung nach und außerhalb des Alt-Schulden Hilfe Gesetzes (ASHG) durch die städtischen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gehört mit zum Verkauf des Tafelsilbers und wird als mietenpolitischer Mißgriff auf das Schärfste verurteilt und abgelehnt. Ein Verkauf ankaufwillige MieterInnen und die Neugründung von Genossenschaften, um dauerhaft selbstbestimmten, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, sollen jedoch unterstützt werden. Da Verkaufsinformationen derzeit nur sehr selten und eher zufälligan die MieterInnen gelangen, sind sie allerdings oft nicht in der Lage, ihr verbrieftes Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, daß eine umfassende Informationspflicht des Verkäufers mit Offenlegung aller Möglichkeiten für die MieterInnen eingeführt wird. Sollte ein Verkauf an Dritte stattfinden, sind den MieterInnen entsprechende Mieterschutzklauseln (z.B. dauerhafter Kündigungsschutz bei Umwandlung und Fehlen der angemessenen wirtschaftlichen Verwertbarkeit; Vorkaufsrecht der MieterInnen) vertraglich zuzusichern.

Das Instrument des Mietspiegels soll als in den Markt regulierend eingreifendes Moment beibehalten werden. Die Erfassung muß jedoch, anders als es bislang der Fall ist, zukünftig an Hand aller Ist-Daten erfolgen, um so den Markt widerzuspiegeln. Weiterhin muß eine allgemeine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung des Mietspiegels eingeführt werden, um Vermietern die Ausnutzung von Notlagen Wohnungssuchender zu erschweren.

Eine Mieterhöhung bei Neuvermietung und ohne Wohnwertverbesserung wird abgelehnt. Auf diesem Gebiet soll die Marktwirtschaft eingeführt werden: Geld gegen Leistung. Erhöhungen durch wohnwertverbessernde Maßnahmen sollen nicht zu einer dauerhaften Mietsteigerung führen, sondern sind nach erfolgter Abschreibung aus der Miete wieder herauszurechnen.

Wenn Eigentümer ihrer Verpflichtung aus der grundgesetzlichen Sozialbindung des Eigentums nicht nachkommen, muß eine Ersatzvornahme durch die öffentliche Hand ermöglicht werden. Die Kosten sind über eine Grundschuldeintragung auf den Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft abzuwälzen. Die gesetzlichen Regelungen werden geschaffen.

Soziales, Bildung, Jugend und Kultur

In diesem komplexen Bereich wird trotz eindeutiger Gesetzeslage am rücksichtslosesten gespart. Die Tendenz des Sozial- und Kulturabbaues auf Landes- und Bundesebene wirkt sich immer deutlicher auf die Lebenssituation vieler Menschen in der Stadt aus. Die sozialen Konfliktpotentiale erhöhen sich. Kulturangebote reduzieren sich so, daß Kulturentwicklungspläne zur Makulatur werden; ebenso ist die Reduzierung der Jugendfreizeitangebote für die Entwicklung der nächsten Generationen sträflich. Die derzeitige Schul- und Ausbildungspolitik zeigt keine positiven Perspektiven auf. Entfremdung, Entwurzelung und Ausweglosigkeit nehmen zu. Die Schaffung von Alternativen und Angeboten für junge Menschen sind für uns ein vorrangiges soziales Ziel.

Zum Bereich Bildung fordern wir:
- fachübergreifenden Unterricht,
- die Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule in Berlin,
- bedarfsgerechte Schulmodelle,
- den Ausbau von Mitbestimmungsrechten der SchülerInnen und Eltern,
- die Sicherung der materiellen Anforderungen (u.a. Ausstattungmit Lehr- und Lernmitteln),
- zur Vorbeugung der Überalterung des Lehrpersonals flexible Regelungen für kürzere Lebensarbeitszeiten.

Im Bereich Kultur sind wir für ein ausgewogenes Grundkulturangebot. Dazu gehören u.a. gut ausgestattete Bezirks- und Fachbibliotheken , Museen, Galerien ebenso wie Theater, Stadtplätze und besondere, Berlin als Hauptstadt entsprechende Aktionsmöglichkeiten.

Wir sind der Auffassung, daß Kultur für jede/n BürgerIner lebbar sein muß. Es muß deshalb immer um Vernetzung und fachübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Bereiche gehen. Wir wollen weiterhin Kulturentwicklungspläne für Berlin und die Bezirke.

Wir akzeptieren grundsätzlich, daß die Kultur in ihrer Gesamtheit subventioniert werden muß. Kommunale Kultureinrichtungen müssen erhalten bleiben und mit den vorhandenen und neuen privaten Kulturstätten in Konkurrenz und Zusammenarbeit treten.

Die Jugendarbeit muß sich an den Jugendlichen und nicht inerster Linie am Budget orientieren. Das Kinder- undJugendhilfegesetz (KJHG) muß vollständig und umfassend umgesetzt werden. Die Erarbeitung von Leistungskriterien der Jugendhilfe ist dringend erforderlich.

Arbeitszeitverkürzung für Eltern bei vollem Lohnausgleich und ein Angebot an bezahlbaren Familienreisen sollen auch bessere Rahmenbedingungen für die Erziehung durch die Eltern schaffen.

Den Jugendlichen müssen aber auch Orientierungshilfen von der Gesellschaft gegeben werden. Das langsame Ausbluten derJugendfreizeiteinrichtungen muß beendet werden, und es müssen auch wieder neue, attraktive Einrichtungen hinzukommen. Die Jugendfreizeitarbeit soll mit der Jugendsozialarbeit besser verknüpft werden.

Hinsichtlich der Unterdrückung und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch durch zunehmende, nichtkindgerechte Arbeit, müssen die Jugendämter ihre Kontrollpflicht voll wahrnehmen.

In der Verwaltung muß die lösungsorientierte Arbeit gefördert werden. Entscheidungskompetenzen sind an die Basis zu verlagern; ein regelrechtes Management ist einzuführen, das es erlaubt, Prozesse zu leiten und zu steuern. Derzeitige schädliche interne Beschränkungen (z.B. pro Jahr und Bearbeiter nur eine Jugendausbildungsmaßnahme nach KJHG) sind aufzuheben.

Gesundheit

Wir setzen uns dafür ein, daß eine Grundversorgung für alle Menschen, gleichberechtigt für Kassen- und Privatpatienten und Menschen ohne Krankenversicherung (Obdachlose), gewährleistet ist. Darüber hinaus darf es keine gravierenden Unterschiede in der allgemeinen Versorgung zwischen Patienten geben - eine Drei-Klassen-Medizin (Privat-/gesetzlich/Sozialamts-Versicherte) lehnen wir ab.

Eine weitere Privatisierung von kommunalen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere vorschnelle und kurzfristige Privatisierungspläne, werden wir nicht mittragen. Wir sind im übrigen für die Beibehaltung des dualistischen Systems in der Gesundheitspolitik.

Die Verantwortung für eine vorausschauende und vernünftige Gesundheitspolitik tragen der Bund und die Länder. In Berlin halten wir weitere Krankenhausneubauten derzeit nicht für notwendig. Vielmehr sind wir der Auffassung, daß das System der ambulanten Ärzte unterstützt und ausgebaut werden soll. Wir halten aber auch die öffentlichen Gesundheitsdienste für absolut notwendig.

Nach Abschaffung der Jugendgesundheitsförderung durch den Bund Anfang d. J. 1997 ist es sogar besonders wichtig, die Kompetenzen und Arbeitsfelder der öffentlichen Gesundheitsdienste zu erweitern. Insbesondere in den Bereichen Gesundheitsaufklärung, Erwerb von persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie allgemeiner Prävention müssen neue Arbeitsaufgaben definiert werden.

Kommunale Einrichtungen sollen kostensparend arbeiten, aber nicht zu Lasten der Patientenversorgung. Dazu gehört auch, daß ausreichend motiviertes Personal verfügbar ist.

Die Kassen sind - wenn nötig per Gesetz - zu verpflichten, sinnvolle Kostenübernahmen zu tätigen. Dies gewährleistet auf der einen Seite die bessere Versorgung der PatientInnen und entlastet zugleich die Ausgabenseite. Z.B. kann es nicht angehen, daß nur teure Mammographie bezahlt wird, die billigere und schneller erkennende Ultraschalluntersuchung jedoch nicht.

Einseitige Zuzahlungen durch die PatientInnen, bei denen die Arbeitgeber im Gegensatz zu den Krankenkassenbeiträgen nicht beteiligt sind, und Beschränkungen ärztlicher Maßnahmen wollen wir aufheben (z.B. bei Rezeptverschreibungen), da sie einer sinnvollen Behandlung entgegenstehen.

Der Gesundheitsbegriff muß im übrigen umfassend, nämlich als soziale, physische und psychische Gesundheit angenommen und begriffen werden. Die Gesundheit ihrerseits muß nicht nur als individuelles Problem, sondern als eine gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Auch in diesem Zusammenhang streben wir eine breite Diskussion aller gesellschaftlichen Kräfte überbesonders aktuelle Themen, wie z.B. die Kostenerstattung für ÄrztInnen, sinnvolle Medizin und adäquate Finanzierung stationärer und ambulanter medizinischer Einrichtungen an. Regelungen sollen nicht erneut durch die Bürokraten und die Verfechter von Eigeninteressen getroffen werden, sondern nur im Konsens und im Interesse der BürgerInnen.

Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik

Mit der Einführung des sogenannten "Großen Lauschangriffs", verstärkten Kontroll- und Überwachungsrechten, der Verkürzung des Rechtsschutzes gegen staatliche Willkür, dem Aufbau zentraler Überwachungs- und Speicherungseinrichtungen (auch im europäischen Maßstab), der zunehmenden Verschärfung der AusländerInnen- und Asylgesetzgebung und der damit verbundenen Kriminalisierung werden BürgerInnen- und Teilhaberechte einem immer größeren Teil der Bevölkerung faktisch entzogen.
Wir fordern:
- die Zurücknahme des sogenannten "Großen Lauschangriffs" und anderer Eingriffe aus den letzten Jahren in zuvor geschützte Rechtsgüter,
- die Stärkung und Ausweitung der BürgerInnenrechte aller, auch bisher ausgeschlossener Gruppen, AusländerInnen und Minderjähriger,
- die Aufhebung der sogenannten Notstandsgesetze (Grundgesetzänderung von 1968),
- die konsequente Bekämpfung des menschenfeindlichen, nationalchauvinistischen und gewalttätigen Rechtsradikalismus sowie der organisierten Kriminalität.

Das Asylrecht ist im Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Die Vermeidung von Mißbrauch ist keine Angelegenheit von Gesetzen, sondern ausschließlich Aufgabe und Pflicht der Exekutive. Flüchtlingen ist unbeschränkt Zuflucht zu gewähren; die Ermöglichung ihrer baldigen, sicheren Rückkehr vordringliche Aufgabe der Außenpolitik.

Bewaffnete Konflikte sind ausschließlich Folge unzureichender Konfliktprävention, des ökonomisch motivierten Waffenhandels und des Ausbeutungsdrucks, der seitens der Industrieländer auf die armen Länder der Erde ausgeübt wird. Wir fordern, daß alle verfügbaren wissenschaftlichen und praktischen Ressourcen zur Konfliktprävention systematisch zu nutzen sind. Kampfeinsätze zur Konfliktbewältigung lehnen wir ab. Beobachtermissionen und sogenannte friedenssichernde Maßnahmen können auch von zivilen Organisationen durchgeführt werden; die Bundeswehr soll sich an ihnen unbewaffnet beteiligen und nur dann, wenn sie unter dem Kommando der Vereinten Nationen stehen.

Die allgemeine Wehrpflicht soll umgehend abgeschafft, die Bundeswehr weiter verkleinert werden. Die freiwerdenden Mittel sind zur Schaffung von Arbeitsplätzen in wichtigen Zivilbereichen zu verwenden. Die gemeinnützige Arbeit (auch im Ausland) soll weiter gefördert werden; für Dienstpflichten besteht dagegen keine Rechtfertigung.

Die Vereinten Nationen sind zu stärken und umfassend zu demokratisieren; sie dürfen nicht länger ein Spiegelbild militärischer Machtverhältnisse sein.

(Ende des Programms der DL Berlin)

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