27.11.2008

Nachtrag zum Gorleben-CASTOR:
Greenpeace legt kompletten
Neutronenmessbericht vor

Strahlenrisiko beim Atommülltransport fahrlässig erhöht

Greenpeace hat mittlerweile einen umfassenden Messbericht über die Neutronenstrahlung beim diesjährigen CASTOR-Transport nach Gorleben veröffentlicht. Offenbar wurde die Strahlenschutz-VO - und damit geltendes Recht verletzt.

Die Strahlenschutzverordnung schreibt eine größtmögliche Vermeidung gesundheitsgefährdender Strahlung vor. "Wenn gegenwärtige Atommülltransporte noch mehr Strahlung abgeben als diejenigen der Vergangenheit, ist das eine grobe Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen", so Atomexperte Thomas Breuer von Greenpeace.

In §6 der Strahlenschutzverordnung heißt es:
(1) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden. (2) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

Greenpeace hatte am 10. November 14 Meter von den Atommüllbehältern entfernt die Neutronenstrahlung gemessen. Verglichen mit der zuvor gemessenen natürlichen Hintergrundstrahlung war sie 500-mal höher. Dieses Ergebnis wird im vorliegenden Bericht detailliert belegt.

Bezeichnend ist, daß die diesjährigen Messwerte die des Castortransportes 2005 um 40 Prozent übersteigen. Dies - trotz voranschreitender technischer Entwicklung, trotz immer neuer Erkenntnisse über die Wirkung radioaktiver Strahlung auf den menschlichen Körper. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sollte eine Abnahme der Strahlenbelastung zu erwarten sein, aber keine Zunahme.

Im offenen Bríef an den verantwortlichen Polizeieinsatzleiter Friedrich Niehörster schreibt Greenpeace: Als obersten Einsatzleiter der Polizei fordern wir Sie auf, der Fürsorgepflicht gegenüber den Ihnen unterstellten Beamten nachzukommen und bei den politischen Entscheidungsträgern darauf zu drängen, dass es zu keinen Verschlechterungen beim Strahlenschutz sowohl für die Polizei als auch für die betroffene Bevölkerung kommt.

In dem Brief heißt es weiter, wenn die Betreiber von Atomkraftwerken nicht in der Lage seien, Transportbehälter zur Verfügung zu stellen, die den Strahlenschutz kontinuierlich verbesserten und gleichzeitig höhere mechanische Anforderungen erfüllen, dürften zukünftig keine weiteren Transporte stattfinden.

Die deutsche Transportfirma Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) konnte die zur Genehmigung ihrer neu entwickelten CASTOR-HAW-28M-Behälter erforderlichen Sicherheitsnachweise bisher nicht erbringen. Der Transport 2008 musste daher im französischen Behältertyp TN 85 erfolgen.

Greenpeace fordert die Sicherheitsbehörden auf, die gesetzliche Auflage zur Strahlenminimierung zu befolgen. Das bedeutet konkret, dass keine Atomtransporte rollen dürfen, so lange nicht sichergestellt ist, dass die Strahlung so weit wie technisch möglich reduziert wurde.

Nebenbei bemerkt:
Trotz der ungelösten Endlagerfrage wird weiter Atommüll produziert. Allein in Deutschland wächst der Atommüllberg jährlich um etwa 400 Tonnen.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

 

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