3.02.2009

Kein Atommüll-Zwischenlager
in Hanau

Kommunales Verbot von Gericht bestätigt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies heute (Dienstag) eine Klage der Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) ab, die darauf abzielte, den Bau eines weiteren Atommüll-Zwischenlagers in Hanau entgegen einem negativen Bescheid der Stadt durchzusetzen. Das Gericht entschied, daß die Kommune mit ihrer Absage an das Bauvorhaben ihre "planerische Gestaltungshoheit" nicht überschritten habe.

Die NCS betreibt auf dem Gelände des früheren Brennelemente-Werks im Hanauer Stadtteil Wolfgang bereits zwei Zwischenlager für rund 6000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im Januar 1987 war es im NUKEM-Werk zu einer Explosion gekommen, bei der Plutonium freigesetzt wurde. In einer noch in den 1980er Jahren errichteten Halle wollte die NCS nun weitere 4000 Tonnen Atommüll einlagern - etwa Schrott aus Atomkraftwerken oder verstrahlte Schutzanzüge. Um das Vorhaben wird seit 2006 gestritten.

Im November 2007 wurde die Stadt Hanau vom Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verurteilt, eine Baugenehmigung zu erteilen. Diese Entscheidung hob der VGH jetzt in zweiter Instanz auf (Az.: 3 A 1207/08). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Ob das Unternehmen gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wird, wollte die Geschäftsleitung am Dienstag noch nicht sagen.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe auch:

      Die Geschichte der Atom-Unfälle
      Folge 7 der Info-Serie 'Atomenergie'

 

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