Monatelang und ohne Rechtsgrundlage wurden 1996 und 1997 Atomkraft-Gegner und Mitglieder der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg bespitzelt.
Dies ergab eine Einsichtnahme in Ermittlungsakten, so der Anwalt der Bürgerinitiative Dieter Magsam. Der Jurist sprach von "organisiertem Rechtsbruch".
Verfassungsschutz und Landeskriminalamt Niedersachsen (in Niedersachsen war z.d.Z. Gerhard Schröder Ministerpräsident) hatten unbescholtene Bürger ohne
jeden begründeten Verdacht monatelang abgehört. 4.249 Telefongespräche und 438 Seiten Faxnachrichten waren aufgezeichnet worden. Ein Auto war mit einem
Peilsender ausgerüstet, mit einer Wanze abgehört und von einem mobilen Einsatzkommando der Polizei verfolgt worden. Auch ein Hof im Kreis Lüchow- Dannenberg
war von Beamten observiert worden. Alles ohne die geringsten Erkenntnisse über strafbare Handlungen.
All dies kam jetzt bei einer Einsichtnahme von 18 Aktenordnern zu Tage. Abhöraktionen sind in Deutschland nach dem Gesetz nur gegenüber Tatverdächtigen und bei
extrem schweren Straftaten zulässig. Vorwand für die Abhöraktion war ein Vorfall an einer Bahnlinie nahe Hildesheim. Unbekannte hatten eine Hakenkralle auf die
Oberleitung geworfen und einen Zug zum Stehen gebracht. In der Nähe des Tatorts sei ein Fahrzeug mit wendländischem Kennzeichen gesehen worden. Gegen den
Halter des Fahrzeugs wurde daraufhin wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr ermittelt. Im Sommer 1999 wurden die Ermittlungen ohne Ergebnis für eine
Anklage, aber mit reichlich Material über Strukturen und Kontakte der Bürgerinitiative eingestellt.
Anwalt Dieter Magsam will jetzt die Unrechtmäßigkeit des "Lauschangriffs" nachträglich feststellen lassen. Landeskriminalamt und Innenministerium sehen dem
"gelassen" entgegen. Der niedersächsische Innenminister wies in einer Stellungnahme die Vorwürfe zurück und erklärte, die Aktion sei nach Recht und Gesetz erfolgt
Klaus Schramm