30.07.2013

Gericht legalisiert Schwarzen Block
"Art und Weise nicht zu beanstanden"

Deutsche Piraten-Bank
Am 17. Mai 2012 wurden drei Busse aus Berlin nahe des Autobahnkreuzes Bad Homburg gestoppt. Einige der InsassInnen wurden mehr als sieben Stunden festgehalten. Eine Berlinerin klagte gegen diese Behandlung - und unterlag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.

Viele der AktivistInnen von "Blockupy" 2012, das vom 16. bis 19. Mai stattfand - oder hätte stattfinden sollen - feierten am Ende als "Erfolg", daß die Polizei das gesamte Banken- und Geschäftsviertel lahmgelegt hatte. Doch diese Blockade der nicht selten schwarz uniformierten und vermummten Polizeikräfte, war nicht das Resultat der Stärke, sondern der Schwäche der "Blockupy"-Bewegung (siehe unsere Analyse und Kritik v. 27.05.12). Und ebenso wenig kann die Blockade auf der Autobahn in einen Erfolg von "Blockupy" umgemünzt werden. Jetzt kam eine weitere Niederlage hinzu: Der Rechtsstaat erodiert weiter und weiter.

Eine der am 17. Mai 2012 auf der Autobahn Festgehaltenen, die Berlinerin Johanna D., hatte gegen den polizeilichen Freiheitsentzug geklagt. Nach einer mündlichen Verhandlung Mitte Juni gab es eine längere Verhandlungspause und nun kam die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts zu dem Ergebnis, das Vorgehen der Polizei sei in seiner "Art und Weise nicht zu beanstanden". Demnach ist es jetzt in Deutschland rechtmäßig, unter dem Vorwand, die Personalien feststellen zu wollen, Menschen stundenlang festzuhalten und so ihres Rechts auf Demonstrationsfreiheit zu berauben.

Das Gericht hatte hinsichtlich der Dauer des Freiheitsentzugs "keine durchgreifenden Bedenken“, da ja insgesamt 187 Personen hätten überprüft werden mussen. Das Vorgehen der Polizei sei "angemessen" gewesen. Die Frankfurter Polizeiführung weiß hingegen genau, wie viel Einsatzkräfte sie losschicken muß, wenn es darum geht, Fußball-Fans durch Bahnhofe oder Innenstädte zu eskortieren und dabei zu vermeiden, daß sie zu spät ins Stadion gelangen. Es ist daher abwegig anzunehmen, sie wüßte nicht, wie viel Einsatzkräfte benötigt werden, um die Ausweise von 187 Personen einigermaßen zügig zu kontrollieren.

So war auch Johanna D. nach der Kontrolle der Personalien noch für geraume Zeit festgehalten worden. Dies sei zwar rechtswidrig gewesen, wiege aber nur 10 Prozent der Klage - Johanna D. hatte auch gegen Video-Aufnahmen bei der Festnahme geklagt. Am Ende soll nun Johanna D. 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen - das Land Hessen lediglich 10 Prozent. Unklar bleibt, wie die Berlinerin im Falle einer formellen Freilassung ohne Bus weiter nach Frankfurt hätte gelangen sollen. Denn nach der Logik des Gerichtes war ja die stundenlange Blockade des Busses rechtmäßig.

Die Frage, ob die Video-Aufnahmen rechtmäßig gewesen waren, ließ das Gericht schließlich unbeantwortet. Grundsätzlich seien der Polizei Aufnahmen zur Eigensicherung erlaubt - eine Rechtsauslegung, die sich vor deutschen Gerichten schon länger eingeschlichen hat. Um sich um diese Entscheidung herumdrücken zu können, erklärten die Frankfurter RichterInnen, daß die erkennungsdienstliche Behandlung aber ein eigener Streitgegenstand sei, für den zunächst geklärt werden müsste, ob die Aufnahmen archiviert und gespeichert worden seien. Wie das Deckelchen aufs Töpfchen paßte da, daß der Vertreter des Landes Hessen in der mündlichen Verhandlung hierzu keine präzise Auskuft gegeben hatte. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist offenbar juristisch äußerst angreifbar, was geradezu einlädt, in die Revision zu gehen.

 

 

Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

      Blockupy erneut gescheitert
      Polizei als schwarzer Block (1.06.13)

      Blockupy-Proteste in Frankfurt
      Flughafen von Polizei abgeriegelt (31.05.13)

      Enge und häufige Kontakte Merkels
      zu Bankern aufgedeckt (20.02.13)

      Steinbrück für höhere Strompreise
      Der "rote" Lobbyist für ThyssenKrupp (12.12.12)

      Blockupy - erfolgreich oder gescheitert?
      Eine Analyse und Kritik (27.05.12)

 

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