In einem neuen Verwaltungsgesetz, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten
soll, sind drastische Kürzungen für Flüchtlinge versteckt. Die konfliktträchige
Unterbringung von Flüchtlingen in derzeit 45 Sammelunterkünften, stellt laut
'Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg' (AK Asyl) bereits heute einen
"Ausnahmezustand" dar.
Am 17.12. wurde in erster Lesung eine Änderung des Flüchtlings- aufnahmegesetzes
(FlüAG) im baden-württembergischen Landtag behandelt. Was oberflächlich als
Vereinfachung des Verwaltungsauf- wandes erscheint, erweist sich bei genauerer
Betrachtung als verdeckte Kürzung. Städten und Gemeinden sollen für die
Flüchtlinge ab nächstes Jahr weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Einzelne Punkte konnten zwischenzeitlich zwar auf Druck der Kommunen hin
abgemildert werden.
So war befürchtet worden, daß Gelder, die für die Sozialbetreuung der
Flüchtlinge verwendet werden sollen, zuvorderst gekürzt würden. Diese Mittel
standen bisher zur Verfügung, um ankommenden Flüchtlingen eine erste
Orientierung anbieten zu können, sie im Hinblick auf Rechte und Pflichten im
Asylverfahren begleiten und betreuen zu können. Darüber hinaus mußten diese
Mittel auch immer häufiger eingesetzt werden, um bei Konflikten zwischen
verschiedenen Flüchtlingsgruppen, die in Sammelunterkünften unvorbereitet
aufeinander trafen, Mediation anbieten zu können.
Flüchtlingsinitiativen und kirchliche Organisationen hatten gefordert, daß für
Sozialbetreuung ausgewiesene Gelder nicht zweckentfremdet werden dürften und daß
die Verwendung der Gelder im Gesetzestext ausdrücklich fixiert sein solle. Nun
finden sich entsprechende Formulierungen lediglich im Begleittext zum FlüAG und
sind somit unverbindlich.
Die in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Regelungen verschärfen laut AK Asyl die
bereits heute erschwerten Lebensbedingungen der in Baden-Württemberg
untergebrachten Flüchtlinge. Mit der Novellierung des Gesetzes erhöhe sich der
Druck zu einem längeren Verbleib in Sammelunterkünften und der Umfang der
Sozialbetreuung werde unweigerlich reduziert.
Gerade in Hinblick auf den eben erst am 10. Dezember offiziell begangenen Tages
der Menschenrechte, an dem einmal mehr die Nichteinhaltung der Menscherechte in
vielen Ländern der Erde beklagt wurde, erinnert der baden-württembergische AK
Asyl daran, daß das Asylrecht ebenfalls ein Menschenrecht ist. Den Flüchtlingen
eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung zu gewähren, sei eine durch
die Menschenrechte begründete Verpflichtung, die auch in einer entsprechenden
EU-Richtlinie enthalten ist. Nach Ansicht des AK Asyl rechtfertigt auch der
gegenwärtige, angebliche Sparzwang keine Kürzung der Mittel. Denn diese seien
schon
jetzt auf einem für die Versorgung kaum noch zu unterbietenden Minimum.
Außerdem sinken die Flüchtlingszahlen Jahr für Jahr.
Klaus Schramm