Das Verwaltungsgericht Karlsruhe argumentierte gegen die Rastatter Nacktradler: Nackt Rad zu fahren sei "grob ungehörig". Es verletzte zudem auch heute noch "in besonderem Maße das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung", an Orten, wo völlige Nacktheit nicht zu erwarten sei, "unfreiwillig nackten Menschen gegenüber zu stehen".
H.H.:
Na, wer unfreiwillig steht, soll sich doch einfach hinsetzen. Dann kann das Schamgefühl schon mal nicht verletzt werden - im Kopf sitzt dieses gewiß nicht.