Lafontaine sagte:
"Seit einiger Zeit beteiligen wir uns wieder an Kriegen. Wer Militäreinsätze bejaht, ist für Tod und Folter." (...) "Daschner mußte entscheiden, ob er untätig bleibt, wenn ein Verbrecher den Ort, an dem ein Kind mit dem Tode ringt, nicht preisgibt, oder ob er Gewalt androht und notfalls antut, um das Leben des Kindes zu retten. Seine Entscheidung war in diesem Ausnahmefall richtig. Ein Freibrief für die Folter ist das nicht." (BILD, 3. März 2003)
Denn wenn Folter im Hinblick auf die Menschenwürde verboten sei, "dann gilt das ja nicht nur für den Verbrecher, sondern auch für das entführte Kind." (...) "Ich würde es als Katastrophe für den Rechtsstaat ansehen, wenn dieser Beamte bestraft würde, denn nach meiner Auffassung hat er nach elementarsten sittlichen Geboten unseres Rechtsstaats gehandelt." Man könne nicht "ein unschuldiges Kind qualvoll krepieren lassen, nur weil man sich auf formale Verfassungsartikel beruft". (DIE WELT, 18. Mai 2004)
H.H.:
Dia erschde boide von denne oba zidiete Sätz send joh direggd wohr. Abbr wer den
Lafontaine emmr noh firren Pazifischd ghalde hätt, däd se grad falsch rom vrstande.
Dr Lafontaine nitzd des Argumend, om saine Folter-Winsch z rechtfertige. I schlag dem
George W. Bush vohr, dassr den Oskar Lafontaine als Sonder-Folterbevollmächtigten
indn Irak schiggd!
Auf vielfachen Wunsch insbesondere aus Baden eine Übersetzung in den als
"Hochdeutsch" titulierten niedersächsischen
Dialekt: hier klicken.