Verwaltungsgericht gibt AKW-Gegnern Recht
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Samstag die ausgesprochenen Verbote
und Einschränkungen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden
Atommülltransport vom AKW Neckarwestheim nach Sellafield aufgehoben.
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sind - vorläufig - wiederhergestellt.
Die angemeldete Versammlung und Mahnwache der südwestdeutschen
Anti-Atom-Initiativen in Gemmrigheim kann in vollem Umfang stattfinden:
Von Montag, 23. April bis zum 26. April auf dem Festplatz in Gemmrigheim.
Gegen die angemeldete Versammlung und Mahnwache
auf dem Festplatz in Gemmrigheim hatte die Gemeindeverwaltung ein Verbot
ausgesprochen. Dies u. a. mit der Behauptung, dass die angemeldete
Versammlung und Mahnwache nicht unter das Versammlungsgesetz fallen
würde. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte in seinem erst am Freitag
ausgestellten Bescheid mit den versammlungsrechtlichen Auflagen unter
anderem das Küchenzelt und die Toilettenhäuschen nicht genehmigt. Obwohl
gerade diese bei früheren Versammlungen vorgeschrieben worden waren.
Sowohl der Versuch über das Polizeirecht die freie Meinungsäußerung und
die Versammlungsfreiheit von Atomkraftgegnern einzuschränken, wie durch
versammlungs- rechtliche Auflagen die für mehrere Tage geplante Versammlung
faktisch unmöglich zu machen, sind gescheitert. Über den Tübinger
Rechtsanwalt Oswald hatte der Versammlungsanmelder im Eilverfahren
gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht geklagt und in beiden
Fällen Recht bekommen.
Von Seiten des Aktionsbündnisses CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
wird das Vorgehen der Gemmrigheimer und Ludwigsburger Behörden als Versuch gewertet,
Atomkraftgegner politisch mundtot zu machen. Gerade jetzt, wo der
Atomkonsens mit praktisch unbefristetem Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und der
damit zu erwartenden Verdoppelung des bisherigen Atommülls
von einer immer größeren Mehrheit als inakzeptabel angesehen wird.
Adriana Ascoli