27.11.2013

Witz der Woche

Brandt als "Kanzler der Einheit"

Brandt als Kanzler der Einheit
Merkel und Seehofer werden schäumen vor Wut! Vermutlich haben sie inzwischen beim 'Zeit'-Verleger Gerd Bucerius angerufen und sich beschwert. Bis jetzt galt schließlich Helmut Kohl in den Mainstream-Medien als "Kanzler der Einheit" und nun bringt ausgerechnet die renommierte Wochenzeitung 'Die Zeit' zum hundertsten Geburtstag Willy Brandts ein Dossier 'Zeit-Geschichte' heraus, auf dessen Titelseite der von 1969 bis 1974 amtierende Bundeskanzler als "Kanzler der Einheit" gepriesen wird.

Eine bewußte Provokation? Eine Verwechslung? Am ehesten wohl ein Versehen, da der Nachfolger Brandts im Kanzleramt und heutige Mitherausgeber der 'Zeit', Helmut Schmidt, seinem "Parteifreund" (das ist bekanntlich ein Synonym für "Intimfeind" - und das glatte Gegenteil von "Genosse") Brandt diesen Ehrentitel niemals gegönnt hätte!

Passend ist der Titel "Kanzler der Einheit" allerdings weder für Brandt noch für Kohl (andere kommen erst recht nicht in Frage). Denn einerseits führten fast alle bekannten deutschen Partei-PolitikerInnen nach der von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Zuge der Westbindung 1952 zurückgewiesenen Stalin-Note die "Wiedervereinigung" nur noch als inhaltsloses Glaubensbekenntnis im Munde und mit wenigen Ausnahmen - wie etwa Herbert Gruhl - zogen sie die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Ostblocks nie ernsthaft in Erwägung. Und andererseits spielte auch Helmut Kohl keine aktive Rolle beim Zusammenbruch der DDR im Jahr 1989. Er besaß lediglich die nötige Bauernschläue um schnell genug zuzuschlagen, die "neuen Bundesländer" der BRD einzuverleiben und die Deutschen um die im Grundgesetz für den Fall der "Wiedervereinigung" vorgesehenen Verfassung "in freier Entscheidung" zu betrügen. Schließlich hieß es im Grundgesetz in der ursprünglichen Fassung vom 23. Mai 1949 in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

 

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