Im Grundgesetz steht dummer Weise immer noch drin, daß die Streitkräfte Deutschlands - also die Bundeswehr - "zur Verteidigung" bestimmt seien.
Und um Mißverständnissen und dem Aushebeln des Grundgesetzes mit Hilfe sogenannter Ausführungs-Gesetze vorzubeugen (wie dies 1993 mit dem Asylrecht - GG-Artikel 16a - beispielhaft geglückt ist), steht in Artikel 87a ausdrücklich drin: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt." Bislang aber hat die deutsche Legislative - also Bundestag und Bundesrat - es nicht für nötig erachtet, etwas über die "Verteidigung Deutschlands am Hindukusch" (O-Ton von Kriegs-Minister Peter Struck am 4. Dezember 2002) oder in Syrien ins GG reinzuschreiben. Offenbar orientiert sich die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten bis heute am legendären Spruch des früheren Bundesinnenministers Hermann Höcherl, daß Staatsdiener "nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen" können. (Nebenbei: 1963 ging's um das laut GG-Artikel 10 "unverletzliche" Fernmelde-Geheimnis. Und der ehemalige Verfassungsrichter Jürgen Kühling resümierte am Ende: "Das Fernmelde-Geheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.")
Heribert Prantl, der nicht selten als "Edelfeder" mißverstandene Hof-Intellektuelle von der 'Süddeutschen Zeitung' fürchtet nun allerdings, daß deutsche Tornados beim Syrien-Einsatz ohne GG unterm Arm "nicht sehr weit kommen". Er fordert, es müsse jetzt endlich ins GG zur Klarstellung reingeschrieben werden, "was militärisch zulässig ist und was nicht".
Wie immer hat sich unsere H-Redaktion eine ganze Nacht lang die Köpfe (gegenseitig) zermartert, um eine konstruktive Lösung des Dilemmas zu finden - was ihr auf genial einfache Weise geglückt ist. Der Formulierungs-Vorschlag für einen GG-Artikel 87 g lautet: "Krieg ist Frieden." Damit wären dann für alle Zukunft sämtliche Mißverständnisse ausgeräumt.