8.05.2003

"Rot-Grün"
im Überwachungswahn

Stasi-Mielke, Big Brother, Atomstaat?
Alles Schnee von gestern...

Bei ihrem Start auf dem Marsch durch die Institutionen hatten sie, ob als verbal-radikale Juso-FunktionärInnen, KB-MitläuferInnen oder sonstwelche selbsternannte "Vorhut der Arbeiterklasse", selbst geradezu eine Hysterie, vom Verfassungsschutz abgehört zu werden. Allenthalben wurde damit renommiert, wie oft es in der eigenen Telefon-Leitung geknackt habe. Mitte der 70-er, Anfang der 80-er politisiert (und bis auf Ausnahmen wie Otto Schily fälschlich als "68-er" bezeichnet), noch vom Abhör-Skandal Traube und dem damals noch unvermeidlichen Rücktritt Innenminister Maihofers geprägt und in der Zeit des Volkszählung-Boykotts 1987 noch in Opposition zum "Überwachungs-Staat", hat sich die "rot-grüne" Führungs-Clique der Bundesrepublik zum hundertfünfzig-prozentigen Diener der Staatsmacht gewandelt.

Hundertfünfzig-prozentig?
Seit 1995 wurde die Telefonüberwachung verfünffacht - eine Steigerung um 400 Prozent! Leider wird beim heute vorgelegten Bericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Joachim Jacob, (Zum letzten Bericht siehe Artikel: 'Stasi-Mielkes Auferstehung') vielfach nur die aktuelle Zahl für 2002, nämlich 21.874 "Überwachungsanordnungen" publiziert. Prompt taucht in den Kommentaren die verharmlosende Lüge auf, die erschreckende Bilanz sei auf die Anschläge vom 11. September 2001 zurückzuführen. Die offiziellen Zahlen, die in der folgenden Grafik visualisiert sind, sprechen eine andere Sprache:

Quelle: Bundesbeauftragter für Datenschutz

Keine Sprung in der Reihe ist im Jahr 2001 zu erkennen - nur die ganz "normale" Steigerung!

Dabei sind diese offiziellen Zahlen - ähnlich wie bei der verfälschten Arbeitslosenstatisik, die entsprechend den noch vor wenigen Jahren gültigen Kriterien bereits knapp 6 Millionen Arbeitslose ausweisen müßte - vermutlich auch noch "geschönt". Bekannt ist, daß die formell für die Zulassung einer "Abhörmaßnahme" zuständigen Richter diese bereits wie am Fließband auszustellen genötigt sind. Sie haben gar keine Zeit mehr, die Begründungen auch nur zu lesen und so wurden Fälle bekannt, daß selbst offensichtlich fehlerhafte Begründungen unbeanstandet den Richtertisch passierten...

 

Klaus Schramm

 

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