Berlin (LiZ). Die Ampel-Regierung ist seit Dezember 2021 im Amt. Bundes-Agrar-Minister Cem Özdemir hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren nichts für eine Beendigung der tierquälerischen Haltung von Kühen unternommen. Nun soll im Bundestag in den kommenden Wochen und Monaten über ein neues Tierschutzgesetz beraten werden. Doch schon jetzt sind die geplanten Schlupflöcher für TierquälerInnen bekannt geworden.
Bis heute dürfen in Deutschland Rinder in der sogenannten Anbindehaltung eingesperrt werden. Von den insgesamt rund 4 Millionen Milchkühen in Deutschland sind dies rund 420.000 - also rund 11 Prozent. Hinzu kommen weitere rund 630.000 Rinder, die ebenfalls in "Anbindehaltung" vegetieren. Die "Anbindehaltung" ist vorwiegend in Süddeutschland und hier vor allem in Bayern verbreitet. Dort befinden sich 52 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit "Anbindehaltung" und 67 Prozent der ganzjährig anbindehaltenden Betriebe. In Bayern halten 43 Prozent aller rinderhaltenden Betriebe ihre Tiere in "Anbindehaltung".
Den Tieren steht bei der "Anbindehaltung" lediglich ein schmaler Platz von wenigen Quadratmetern zur Verfügung. Sie können sich kaum bewegen. Im Koalitionsvertrag versprach die Ampel-Regierung vor zweieinhalb Jahren: "Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (Qualzucht konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden)."
Doch jetzt wurde bekannt, daß im Gesetz-Entwurf aus dem Hause Özdemir ein Schlupfloch vorgesehen ist, mit dem die "Anbindehaltung" bis ins Jahr 2035 erlaubt bliebe.
Hinzu kämen Ausnahmen für kleine Betriebe: Bei weniger als 50 Kühen soll die "Kombi-Haltung" auch danach erlaubt bleiben – die Tiere stehen weiterhin die meiste Zeit angebunden im Stall - mit einer kurzen Unterbrechung auf der Weide im Sommer und minimalem Auslauf im Winter.
TierschützerInnen prangern zudem die mangelnden Kontrollen an: Die Behörden kontrollieren landwirtschaftliche Betriebe im Schnitt nur alle 17 Jahre – in Bayern sogar nur alle 48 Jahre.
Anmerkungen
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