15.10.2003

Muß "Rot-Grün"
für die Getöteten zahlen?

Das Bonner Landgericht und die Nato-Bomben von Varvarin

30. Mai 1999: Im Verlauf des Kosovo-Krieges wird eine Brücke bei der Kleinstadt Varvarin in Serbien unter Beschuß genommen. Ein als nicht-militärisch leicht erkennbarer Zug wird zum angeblich versehentlichen Ziel. Zehn Menschen kommen als "Kollateralschaden" ums Leben, ein große Anzahl wird verletzt.

Bereits kurz darauf wird von der Nato ein Video präsentiert, das - mit manipulierter Geschwindigkeit vorgeführt - beweisen soll, daß in der Kürze der Zeit nicht über die Art des Zieles hätte entschieden werden können. Später erst wird bekannt, daß es zwei Angriffe in kurzer Folge gegeben hatte. Beim ersten wurden drei Menschen getötet und fünf verletzt. Erst als Menschen versuchten, den Opfern zu helfen, kamen beim zweiten Angriff sieben weitere ums leben.

Heute, 15.10.03, prüft die Zivilkammer des Bonner Landgerichts, ob die Bundesrepublik Deutschland, damals unter "Rot-Grün" als Nato-Mitglied Kriegspartei, für die Folgen des Luftangriffes haftbar gemacht werden kann. 35 Menschen, die bei dem Angriff selbst schwer verletzt wurden oder Angehörige verloren haben, klagen auf rund 3,5 Millionen Euro Entschädigung. Eine darunter ist Vesna Milenkovic, die beim Angriff ihre Tochter verloren hat. Unterstützung erhält die Gruppe von deutschen AnwältInnen und von 'amnesty international'.

 

Petra Willaredt

 

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