Laut einem Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es bis heute keine einzige Online-Durchsuchung. Auch das bayerische Innenministerium bestritt bei einer aktuellen Befragung der Deutschen Presse-Agentur, schon einmal davon Gebrauch gemacht zu haben.
Die entsprechenden Bestimmungen im BKA-Gesetz waren am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. In Bayern wurden Online-Durchsuchungen bereits mit Änderungen vom 1. August 2008 im Polizeiaufgabengesetz und im Verfassungsschutzgesetz legalisiert.
Wer jetzt noch nicht weiß, warum das ein Witz ist,
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Staatliches Hacken privater Computer bereits seit 2005
vom 25. April 2007.
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