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Das TÜV-Zertifikat wird nach einer Richtlinie zur "Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien" vergeben, die der TÜV erarbeitete.6) Das Zertifikat - vom TÜV selbst ausgestellt - bescheinigt dem Anbieter , daß er dem Verbraucher die vertraglich vereinbarte Strommenge aus nachweislich erneuerbaren Energiequellen liefert.5) Jedoch ist die Definition der regenerativen Quellen im 12-Punkte-Kriterienkatalog weit gefaßt. So gelten auch große Wasserkraftwerke als ökologisch, sprich, auch Altanlagen, die schon längst abgeschrieben sind. Die Förderung neuer Anlagen gewährleistet dieses Zertifikat nicht.7)
(Ein Beispiel hierfür ist 'Aquapower' vom Bayernwerk. In 'test', Ausgabe 5/2000, dem Magazin der Stiftung Warentest, ist zu lesen: ">Aquapower< vom Bayernwerk ist zwar billiger als alle anderen Angebote in unserem Ökostrom-Vergleich - der zusätzliche Nutzen für die Umwelt läßt aber zu wünschen übrig. Sogar kontraproduktiv für den Umweltschutz ist der Festpreis. Den muß der Kunde nämlich zahlen, auch wenn sein Verbrauch unter der fest vereinbarten Strommenge liegt. Hier ist der Anreiz zum Energiesparen nicht gegeben." Der "Blaue Engel" schwebt noch etwas in den Sternen, da er wohl erst ab Mitte des Jahres 2000 vom Umweltbundesamt vergeben wird. Er soll voraussichtlich Strom, der zur einen Hälfte aus regenerativen Quellen und zur andern aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) stammt, kennzeichnen. Wie bei diesem Zertifikat regenerative Energie- quellen beschrieben werden, steht noch da, wo der Engel schwebt.7)
Das Zertifizierungsverfahren wurde von der Bremer Energie-Konsens GmbH in Auftrag gegeben. Die Vergabe des Gütesiegels selbst soll durch die Gründung eines privaten, gemeinnützigen Trägervereins institutionalisiert werden. Ebenso wie das Zertifikat vom "Grünem Strom Label e.V." ist es zweistufig. Jedoch steht bei dieser Form |
(Fortsetzung der ersten Spalte)
der Zertifizierung das angebotene Produkt im Mittelpunkt, nicht jedoch zusätzlich der Anbieter. Es können also auch Besitzern von Atomkraftwerken ohne Ausstiegsbeschluß Zertifikate erteilt werden. Zwei Produktklassen werden unterschieden:
Zu regenerative Energien zählen die Sonnen- und Windkraft, die Geothermik sowie die Wasserkraft bestehender Stauseen und neuer Laufwasserkraftwerke. Die Biomasse wird nur als Energieträger anerkannt, wenn sie aus ökologischem Anbau stammt. Strom aus Deponiegas und Müllverbrennungsanlagen ist ausgeschlossen. Grünstrom darf Importe von REG-Strom enthalten, wenn dabei die gleichen Anforderungen wie für inländischen Grünstrom eingehalten werden.5) Das Zertifikat "Grüner Strom Label e.V." Der Verein Grüner Strom Label wurde von mehreren Umwelt- und Verbraucherschutz- Verbänden gegründet, darunter der BUND, EUROSOLAR und der NABU. Ein Experten- gremium des Vereins bildet den Zertifi- zierungsausschuß, der einen Kriterienkatalog zur Zertifizierung des grünen Stroms entwickelte. Die Vergabe des Zertifikats nimmt das Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung (ZSW) vor.3) Die Zertifizierung des "Grüner Strom Label" vergibt ähnlich wie das Öko-Institut ein zweistufiges Gütesiegel. Das goldene Label wird für 100 Prozent REG-Strom vergeben. Weiter auf Seite 3 |