Etappensieg zur Verhinderung des atomaren "Endlagers"
Andreas von Bernstorff als Besitzer eines Grundstücks im Areal des Salzstocks und über hundert weitere AKW-GegnerInnen, erwarben vor einigen Jahren Salzabbaurechte, gründeten eine Firma namens 'Salinas' und begannen Salz abzubauen, um dieses als "Anti-Endlager-Salz" zu verkaufen. Atom-Minister Trittin wollte dem mit einer "Veränderungssperre"1 ein Riegel vorschieben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab nun den AKW-GegnerInnen recht.
Im Grunde handelt es sich um eine Posse: AKW-Betreiber und Atom-Minister Trittin verhinern seit Jahren, daß trotz nachgewiesener Untauglichkeit des Gorlebener Salzstocks für die "End"-Lagerung hochradioaktiven Mülls eine Entscheidung getroffen wird. Und um die Möglichkeit offen zu halten, Gorleben doch noch irgendwann zum "Atomklo der Nation" zu machen, hat sich "Rot-Grün" mit einem Zusatz zum Atomgesetz verpflichtet, die "Unversehrtheit" des Salzstocks zu sichern. Nun hat das Gericht privatwirtschaftliche Eigentumsrechte höher veranschlagt als ein angeblich "öffentliches Interesse", sich vor einer unpopulären Entscheidung zu drücken.
Diese Woche sprach das Lüneburger Verwaltungsgericht sein Urteil, daß Grundstückseigentümer von Bernstorff Salz gewinnen darf. Die Motive für das anachronistische Interesse am Salz durften das Gericht nicht interessieren - Präzedenzurteile, die den Vorrang privatwirtschaftlicher Freiheit zum Profitstreben garantieren, ließen dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum. Bereits im Herbst 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 'Salinas' die Ausübung der Salzabbaurechte gegen den Willen des Landesbergamtes zugestanden.
Seit Jahren wird mit CASTOR-Transporten Atommüll nach Gorleben gebracht, um den Druck auf die widerständischen WendländerInnen zu erhöhen. Im überirdischen Zwischenlager stehen bereits 44 CASTOR-Behälter, die den Menschen die Hoffnung auf einen Sieg gegen den atomaren Wahnsinn rauben sollen.
Trotz aller Einschüchterungsversuche und jährlich wiederkehrendem Ausnahmezustand während der CASTOR-Transporte durchs Wendland, hatte Andreas von Bernstorff auf sein Recht zum Salzabbau in unmittelbarer Nähe des so genannten Erkundungsbergwerks für das atomare "Endlager" gepocht. Die als wissenschaftliche Erkundung getarnten und mit erheblichem Finanzaufwand verbundenen permanenten Arbeiten am früheren Salzbergwerk dienen einzig und allein der Offenhaltung des Salzstocks Gorleben. Aber laut gültigem Bergrecht sind wirtschaftliche Interessen höher zu werten als wissenschaftliche.
Zum Prozeß war es gekommen, nachdem 'Salinas' einen sogenannten Rahmenbetriebsplan vorgelegt hatte, worauf das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld dessen Zulassung - auf offensichtlichen Druck von oben - wegen "Sicherheitsbedenken" aufgehoben hatte. "Der Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Zulassung des Rahmenplans", begründet Gerichtssprecher Wolfgang Siebert das Urteil. Bloße Planungen der Bundesregierung, auch im Südwestfeld des Salzstocks Erkundungsbohrungen durchzuführen, seien nicht schutzwürdig. Nach der Entscheidung des Gerichts war die Aufhebung der Rahmenbetriebsplanzulassung rechtswidrig. Die Zulassung sei zudem über das Jahr 2003 hinaus um fünf weitere Jahre zu verlängern.
Ute Daniels
Anmerkung
1 Siehe auch unsere Artikel
'Trittin hält Gorleben offen' (10.07.04)