11.02.2004

Das Gentechnik-Gesetz
und die möglichen Folgen

Heute passierte der Entwurf für das neue Gentechnik-Gesetz das Bundeskabinett. Obwohl das Gesetz nunmehr dem Bundestag und danach dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden muß, hieß es einmal mehr von Seiten der Massenmedien, aber auch aus den Reihen vermeintlicher Gentechnik-GegnerInnen, das Gen-Moratorium sei diesmal - nunmehr endgültig - beendet1. Tatsächlich jedoch bedeutet das seit 1998 bestehende Gen-Moratorium nichts anderes, als daß Anträge auf kommerziellen Anbau genmanipulierter Pflanzen nicht genehmigt werden. Erst wenn es die "rot-grüne" Bundesregierung wagen würde - nach Verabschiedung des Gentechnikgesetzes - dem ersten Antrag auf Anbau stattzugeben, wäre dies das Ende des Gen-Moratoriums.

Was wird mit diesem Gesetz bezweckt? Angeblich soll die "Koexistenz", der gleichzeitige Anbau genmanipulierter und herkömmlich gezüchteter Pflanzen, geregelt werden. Von Seiten der Umweltverbände ist vielfach zu hören, das nun vorliegende Gesetz sei nicht streng genug. Erst bei Nachbesserungen könne eine Koexistenz gewährleitet werden. Doch wie die Erfahrungen in Mexiko oder Kanada zeigen, läßt sich die Vermischung durch Abstandszonen und Hecken, die als Pollenbarrieren wirken sollen, nicht verhindern. Der Mitte letzten Jahres wegen seiner Gentech-kritischen Haltung vom britischen Premier Tony Blair entlassene Umweltminister Michael Meacher wies jüngst darauf hin, daß diese Vermischung mit noch höherem Tempo in der kleinparzelligen europäischen Landwirtschaft vonstatten gehen wird. Er bezieht in dieser Frage klar Position: Es geht um die Entscheidung, ob eine prosperierende Bio-Landwirtschaft für eine risikobehaftete Gentech-Landwirtschaft geopfert werden soll.

Merkwürdig ist zudem, daß auch aus den Reihen der Umweltverbände immer wieder zu hören ist, die deutsche Regierung sei "gezwungen", die Brüssler Vorgaben umzusetzen. Daß dies nicht den Tatsachen entspricht, beweist das Abstimmungsverhalten der anderen europäischen Staaten: Bei einer ersten Abstimmung im Dezember 03 über die Zulassung der genmanipulierten Süßmais-Sorte Bt-11 sah das Abstimmungs-Ergebnis im EU-Ausschuß wie folgt aus: Lediglich die VertreterInnen von Spanien, Großbritannien, Irland, Schweden, Finnland und den Niederlanden stimmten für die Zulassung des Bt-11. Frankreich, Österreich, Griechenland, Portugal, Dänemark und Luxemburg stimmten gegen den Antrag. Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich. Und die belgische Regierung entschied Anfang dieses Monats gegen den Antrag von 'Crop Science', der Gentech-Tochter des Bayer-Konzerns, genmanipulierten Raps anbauen zu dürfen2.

 

Ute Daniels

 

Anmerkung:
1Siehe auch unseren Artikel
    Immer wieder wird das Ende
    des Gen-Moratoriums verkündet (25.10.03)

2Siehe auch unseren Artikel
    EU-weiter Anbau von Gen-Raps
    von Belgien gestoppt (2.02.04)

 

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