5.03.2011

Hin und Her beim brasilianischen
Staudamm-Projekt Belo Monte

Xingu-Fluß im Amazonas-Regenwald Das brasilianische Bundesgericht hob am Donnerstag einen Bau-Stop des Staudamm-Projekts Belo Monte wieder auf. Erst Ende Februar war dieser von einem Gericht per Einstweilige Verfügung erwirkt worden. Mit der Aufhebung des Bau-Stops können die am Staudamm-Bau beteiligten Firmen die Planierungsarbeiten und Vorbereitungen für den Baubeginn im Amazonas-Regenwald weiter durchführen, obwohl sie nachweislich etliche Auflagen nicht einhalten. Das Projekt führt nach Ansicht von KritikerInnen wegen der Freisetzung von Methan durch die sich in Mega-Staudämmen unter Wasser zersetzenden Pflanzenteile zu enormen negativen Auswirkungen auf das Klima und stellt zugleich eine Bedrohung für die Lebensgrundlagen der lokalen indigenen Bevölkerung dar.

Das brasilianische Bundesgericht begründete seine Entscheidung damit, daß er keine Notwendigkeit für die Einhaltung aller Auflagen sehe. Diese enthalten unter anderem Vorkehrungen für die Wiederansiedlung der vom Staudamm-Bau betroffenen Bevölkerung, die "Wiederherstellung" degradierter Flächen, die Sicherstellung der Wasserqualität für die menschliche Versorgung in der betroffenen Gegend, Aktivitäten zur Gewährleistung der weiteren Schiffbarkeit der Flüsse, die Landbesitzregelung in den beeinträchtigten Gebieten und Programme zur Unterstützung der betroffenen Indigenen.

Am 26. Januar hatte die brasilianische "Umwelt"-Behörde IBAMA eine vorläufige Baugenehmigung für das umstrittene Staudamm-Projekt Belo Monte am Xingu-Fluß im brasilianischen Bundesstaat Pará erlassen. Dies bedeutet, daß für die Bauvorbereitung 240 Hektar Urwald gerodet werden dürfen. Die Baugenehmigung wurde erteilt, obwohl das Baukonsortium etliche Auflagen nicht erfüllt hatte. Die pseudo-linke brasilianische Regierung unter der seit Januar amtierenden Präsidentin Dilma Rousseff, der Nachfolgerin und Parteigenossin des lange Zeit in den Mainstream-Medien als Sozialist etikettierten Präsidenten Lula, treibt die Zerstörung des Amazonas-Urwalds skrupellos weiter voran.

"Auf allen Stufen des Genehmigungsverfahrens verstößt die brasilianische Regierung gegen die brasilianische Verfassung und Umweltgesetzgebung. Die Umweltbehörde IBAMA ist zu einem rein technischen Apparat verkommen, der sich dem politischen Druck beugt," kommentierte Staatsanwalt Felício Pontes Jr. die Entscheidung des Bundesgerichts. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wird mit dem Bau des Staudamms am Xingu-Fluß ein Zusammenbruch der städtischen Infrastruktur in der Region riskiert. Darüber hinaus entstehen irreversible Umweltschäden und die Bevölkerung am Xingu-Fluß befindet sich in akuter Gefahr, da ihre Lebensgrundlagen durch den Staudamm-Bau zerstört werden.

Die sozialen Bewegungen vor Ort verurteilen die Suspendierung des Bau-Stops als "unverantwortlich und undemokratisch" und fordern die Einhaltung der brasilianischen Gesetze im Lizenzierungs-Verfahren für Belo Monte. Auch die deutsche Kooperation Brasilien e.V., ein bundesweiter Zusammenschluß der Brasilien-Solidarität, verurteilt die Erteilung der Lizenz und die Aufhebung des Bau-Stops. Sie erklärt sich solidarisch mit den Bündnissen vor Ort, die sich gegen den Bau dieses ökologisch höchst bedenklichen Kraftwerks einsetzen. Auch der aus Österreich stammende brasilianische Bischof Erwin Kräutler setzt sich vehement gegen das Staudamm-Projekt Belo Monte ein. Auf ihn wurde bereits 1987 ein Mordanschlag verübt und er wird immer wieder mit dem Tode bedroht. Im vergangenen Jahr wurde sein Einsatz mit dem "alternativen Nobelpreis" belohnt.

Das Schrumpfen der Fischbestände und der Biodiversität, die Ausbreitung von Krankheiten wie Malaria und die Klimagas-Emissionen sind nur einige der wahrscheinlichen Folgen, wenn 640 Quadratkilometer Land für den geplanten Stausee überschwemmt werden. Der erzeugte Strom wird vor allem der Aluminiumproduktion und nicht der lokalen Bevölkerung zugute kommen. Das Wasserkraftwerk Belo Monte ist für eine Leistung von 11 Gigawatt projektiert.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

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