Eine Tochterfirma des Atom-Konzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW), die EnBW Transport- netze AG, versucht den
Schönauer Öko-Strom- anbietern mit eine saftigen Preiserhöhung das Leben schwer zu machen. Was haben die Schönauer
Stromrebellen mit dem Atom-Konzern zu schaffen ?
Auf Grund bestehender Gesetze sind sie gezwungen, bei der Strom-Lieferung für Kunden außerhalb Schönaus
"Netznutzungsentgelte" zu zahlen. Und diese wurden zum 1. Januar 2003 um satte 7 Prozent erhöht.
Schon von Anfang an stellte der Atom-Gigant dem aufmüpfigen Zwerg aus dem Schwarzwald möglichst hohe
Hürden in den Weg. Für das Schönauer Stromnetz, von unabhängigen Gutachtern auf einen Wert von 3,9 Millionen
Mark geschätzt, forderte EnBW (damals noch "Badenwerk") mit 8,7 Millionen Mark mehr als das Doppelte. Doch
schließlich schafften es die zunächst als Bürgerinitiative nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl entstandene
verschworene Gemeinschaft mit Benefizveranstaltungen und Spendensammlungen nahezu den geforderten Betrag
zusammenzubekommen. Durch den großen öffentlichen Druck war auch der Atom-Konzern zu einem geringfügigen
Entgegenkommen zu bewegen und so konnte das Schönauer Stromnetz Ende 1997 zurückgekauft werden - Voraussetzung
für den Betrieb der neu gegründeten Elektrizitätswerke Schönau (EWS).1
Trotz der seitdem erfolgten "Liberalisierung" des deutschen Strommarkts ist das Stromnetz - aufgeteilt in vier
"Regelzonen" - im Besitz der vier großen Verbund- unternehmen RWE, E.ON, EnBW und dem schwedischen
Atom-Konzern Vattenfall. Das Betreiben der Stromnetze erfordert nun tatsächlich neben dem kaum ins Gewicht
fallenden Erhaltungsaufwand den Einsatz sogenannter Regelenergie. Mit kurzfristig einsetzbaren Kraftwerken muß
die immer wieder auftretenden Differenz zwischen der eingespeisten Strommenge und dem tatsächlichen Strombedarf
ausgeglichen werden.
Nun konnte aber eine Zunahme des Bedarfs an Regelenergie in Höhe von 7 Prozent nicht plausibel nachgewiesen werden.
Offensichtlich widerspricht es auch dem Kartellrecht, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen hier einseitig die Preise
bestimmen und eine kleine unbequeme Konkurrentin drangsalieren kann. Die Elektrizitätswerke Schönau legen deshalb
heute beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Netznutzungsentgelte der EnBW Transportnetze AG ein.
Die Schönauer weisen in ihrer Beschwerde auf die beschriebene Aufteilung Deutschlands in vier separate Regelzonen hin.
Damit wird nicht nur ein echter Wettbewerb unterbunden, sondern technisch völlig unsinnig wird damit bisher der Austausch
von Regelenergie zwischen den vier Zonen verhindert. Statt daß durch die Aufhebung der Regelzonen ein Ausgleich
ermöglicht würde, wird hier Energieverschwendung zur Aufrechterhaltung von Kartellen betrieben. Daß auch ein freier
Wettbewerb unter Netzbetreibern möglich wäre, zeigt das Beispiel der USA. Alternativ wäre auch ein Modell denkbar,
bei dem das Stromnetz in Gemeineigentum überführt wird und die untereinander konkurrierenden Netzbetreiberfirmen
regional begrenzte Netzgebiete pachten und bewirtschaften.
Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar dieses Jahres Verfahren wegen überteuerter Regelenergie gegen E.On und
RWE eingeleitet. Mit der Beschwerde der Schönauer muß nunmehr auch der Dritte der Übertragungsnetzbetreiber auf den
Prüfstand. "Vor dem Hintergrund, daß sich die EnBW, unter anderem über ihre Tochtergesellschaften Yello und
NaturEnergie, als starker Befürworter des liberalisierten Marktes ausspricht, ist die mißbräuchliche Überhöhung der
Netznutzungsentgelte der EnBW Transportnetze AG besonders pikant", so Ursula Sladek, Geschäftsführerin der EWS.
Petra Willaredt
Anmerkung:
1 Siehe auch unseren Artikel zur
Geschichte der EWS