Erfolg der Solidaritätsarbeit
Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer Turgay Coskun wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg als Asylberechtigter anerkannt. Noch vor zwei Jahren war sein Asylantrag abgelehnt worden. "Ich bin sprachlos und überwältigt, daß ich jetzt in Deutschland bleiben kann. Dadurch bieten sich mir ganz neue Lebens- und Arbeitsperspektiven, nachdem ich über ein Jahr in der Illegalität gelebt habe", sagte der sechsundzwanzigjährige Coskun in einer ersten Stellungnahme erleichtert.
Das Gericht würdigte Coskuns politisches Engagement für das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit. Es berücksichtigte, daß "ihm aufgrund eines beachtlichen Nachfluchtatbestandes politische Verfolgung droht", so die Urteilsbegründung. Unterstützt von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) setzte sich Turgay Coskun auf öffentlichen Veranstaltungen in Ulm, Kirchheim/Teck, Freiburg, Mainz und Frankfurt für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei ein. Noch im November 2003 hatte er in einem persönlichen Schreiben an den türkischen Generalkonsul in Frankfurt seine Kriegsdienstverweigerung bekräftigt.
Turgay Coskun, der es aus Gewissensgründen ablehnt, andere Menschen zu töten, entschloß sich 2001 zur Flucht nach Deutschland, um so seiner Einberufung zum türkischen Militär zu entgehen. Nachdem sein Asylantrag in einem ersten Verfahren abgelehnt wurde, beantragte Coskun erneut seine Anerkennung im Oktober 2002. Im August 2002 hatte er aktiv an einer politischen Aktion türkischer Kriegsdienstverweigerer vor dem türkischen Generalkonsulat in Frankfurt teilgenommen. Nachdem auch dieses Verfahren im März 2003 abgelehnt worden war, lebte er in ständiger Angst vor Verhaftung und Abschiebung in die Türkei, wo er erheblichen Repressalien ausgesetzt gewesen wäre.
Coskun: "Ich wollte damit auch andere in der Türkei ermutigen, ebenfalls den Kriegsdienst zu verweigern. In der Türkei existiert noch immer kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer verweigert, wird vor Militärgerichten abgeurteilt und muß mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus werden Kriegsdienstverweigerer in aller Regel körperlich mißhandelt und ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt."
Auch die Solidaritätsgruppen, die Turgay Coskun unterstützt haben, freuen sich mit ihm. Der Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, Roland Blach, äußert sich erleichtert: "Mir fallen tonnenschwere Steine vom Herzen. Nur durch den Mut Turgay Coskuns, an die Öffentlichkeit zu gehen und die großartige politische, juristische und menschliche bundesweite Unterstützung ist dieses Urteil möglich geworden." Die Unterstützung und Beratung türkischer und kurdischer Kriegsdienstverweigerer in Deutschland ist ein wichtiges Arbeitsgebiet der DFG-VK.
Der positive Ausgang vor dem Freiburger Verwaltungsgericht ist zwar überraschend. Aber er bestätigt die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Solidaritätsarbeit und er bestätigt, daß der Mut, für die eigenen Rechte öffentlich zu kämpfen, auch zum Ziel führen kann.
Klaus Schramm
Anmerkung:
Siehe auch unseren Artikel
'Demonstration von Kriegsdienstverweigerern aus der Türkei' v. 3.10.03