29.02.2016

Gericht verurteilt III facebook
zur Zahlung von 100.000 Euro

Big brother facebook - Grafik: Samy
Das Landgericht Berlin hat den Internet-Konzern facebook dazu verurteilt, ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zu zahlen. Dies ist weniger als ein Hundertstel Promille des Vermögens von Mark Zuckerberg. Nach Auffassung des Gerichts hatte die irische facebook-Niederlassung, die auch für den Betrieb der facebook-Internet-Seiten in ganz Europa zuständig ist, nicht ausreichend auf eine gerichtlich verfügte Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reagiert.

Inhaltlich ging es um einen Hinweis in den AGB, die den vermeintlichen KundInnen des Daten-Kraken facebook eine Information darüber liefern sollte, daß sie mit dem Speichern von Daten - wie etwa persönlichen Fotos - auf facebook-Seiten die Urheberrechte an diesen aufgeben (Az. 16 O 551/10). Das Urteil gibt damit einem Antrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) weitgehend statt wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin erklärte. VZBV-Vorstand Klaus Müller sagte dazu: "Facebook versucht beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Auch mit der geänderten Urheberrechts-Klausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein." Weiter kritisierte er, facebook habe gerichtliche Entscheidungen nicht respektiert, sondern versucht, diese "auszusitzen".

Tatsächlich jedoch dürfte das Urteil wenig praktische Relevanz haben, da nur ein sehr kleiner Teil der sich facebook ausliefernden "KundInnen" die Mühe macht, die AGB zu lesen. Der VZBV hat weitere Klagen gegen den Konzern wegen dessen AGB eingereicht.

Das Geschäftsmodell von Internet-Konzerne wie facebook beruht darauf, Internet-NutzerInnen vorzugaukeln, sie seien deren KundInnen, denen ein kostenloser Service - "soziales Netzwerk" - angeboten werde. Real sind die so abgegriffenen Daten die Waren, mit denen jene Konzerne viel Geld verdienen. Die durch facebook gesammelten Daten werden auf Servern in den USA verarbeitet. Dort werden nicht nur die Konsum-Gewohnheiten analysiert und Persönlichkeits-Profile gespeichert, um gezielt Werbung einzublenden. Vor allem können dort US-Geheimdienste ungehindert auf die Daten von EU-BürgerInnen zugreifen. Nicht nur einzelne politische AktivistInnen können so herausgefiltert und identifiziert werden, sondern das gesamte Netzwerk ihrer menschlichen Kontakte. Einem totalitären Staat bieten solche Daten-Pools ein Macht-Instrument, das es erlaubt, jegliche Opposition schon im Keim zu ersticken.

Der facebook-Gründer und Vorstands-Vorsitzende, Mark Zuckerberg, wurde nicht zufällig im August 2015 vom Wirtschaftsmagazin Forbes auf ein Vermögen von 33,4 Milliarden US-Dollar geschätzt. Im vergangenen Jahr soll er sein Vermögen um rund 30 Prozent vermehrt haben. Am 25. Februar 2016 kürte die Axel Springer SE Zuckerberg zum erste Empfänger des "Innovations-Preises" Axel-Springer-Award. Auch dies spricht für sich.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

      Irisches Gericht treibt Datenschutz
      gegen facebook voran (20.10.15)

      Sieg gegen III facebook
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      Bespitzelung bis ins Kinderzimmer
      BigBrotherAward für die "Daten-Kraken" (17.04.15)

      facebook und der Daten-Transfer in die USA
      Streiten Maas und de Maizière? (24.03.15)

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      Vodafone und US-Geheimdienst NSA
      Tochter-Konzern erhielt monatlich
      25 Millionen Euro Entlohnung (20.11.14)

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      Steinmeier wußte Bescheid (4.10.14)

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