Vor Jahrzehnten gab es einmal eine TV-Rateshow mit dem Titel "EWG". Das spielte auf den europäischen Charakter
des Quiz mit dem beliebten Showmaster Hans-Joachim Kuhlenkampf und KandidatInnen aus den verschiedenen
EWG-Ländern an (EWG gleich "Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft" war die damalige Vorläuferin der EU).
"EWG" stand für: "Einer wird gewinnen". Beim EEG hingegen, dem "Erneuerbare Energien Gesetz", stehen die Gewinner
schon von vornherein fest: EnBW, E.ON., RWE und Vattenfall, die vier den deutschen Strommarkt beherrschenden
Energie-Konzerne.
Es ist sehr interessant, sich einmal den gerade erst vor wenigen Tagen vorgelegten Referenten-Entwurf für die
Novellierung des EEG genauer anzusehen. Das Medien-Getöse jedenfalls ist schon mal phänomenal.
Atom-Minister Trittin läßt sich für das "ehrgeizige Ziel" einer "angestrebten Verdoppelung" des Anteils von
Ökostrom bis 2010 feiern, das heißt: einer Erhöhung von 6,25 auf 12,5 Prozent. Einseitig wird auf den
Ausbau der Windenergie gesetzt, doch die Standort-Politik und die Förderung immer größerer Anlagen läuft
auch in diesem Segment auf eine indirekte Verhinderungs-Politik hinaus.
In Holland und Dänemark konnte die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung in kurzer Zeit einen Anteil von über
50 Prozent bei der Stromerzeugung erreichen. In Deutschland wurde sie bereits in der ersten Regierungsperiode
von "Rot-Grün" zwischen 1998 und 2002 mit allen gesetzlichen Mitteln blockiert. Das bestätigte auch der
energiepolitische Sprecher des BUND, Prof. Klaus Traube1 - wenn er denn einmal in der Öffentlichkeit
zu Wort kam.
Im Januar 2002 verabschiedete der Bundestag das KWK-Gesetz ("Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung"), an das von vielen UmweltschützerInnen wieder einmal große Hoffnungen
geknüpft wurden. Tatsächlich hatte die bürokratische und ineffektive Zuschußregelung nur Alibifunktion. Im April trat
das KWK-Gesetz in Kraft und im Oktober - einen Monat nachdem "Rot-Grün" wiedergewählt worden war - wurde
von den Umweltverbänden eine erste niederschmetternde Bilanz gezogen. In der Öffentlichkeit kam das selbstverständlich
wiederum nicht an. Festzuhalten ist: "Die Entwicklung der KWK-Eigenerzeugung außerhalb des Bereichs der
etablierten Stromversorger bleibt blockiert" (B.KWK, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung).
Die Zuschuß-Regelung durch das KWK-Gesetz verpuffte und die Einspeise-Vergütung durch das EEG wurde - wie nicht
anders zu erwarten - durch die Preispolitik der Atom-Konzerne unterlaufen. Der propagierte Ausbau kleiner Anlagen
bis 2 MW blieb aus. Und im Bereich von Blockheizkraftwerken (BHKW) über 2 MW brach der Markt fast vollständig
zusammen. Die Anfang 2002 verkündete Selbstverpflichtung der deutschen Industrie stellte sich wie schon zuvor in
so vielen anderen Bereichen als leere Versprechung heraus. Auch die Modernisierung von alten KWK-Anlagen im
Bereich der öfentlichen Versorgung - noch Anfang 2002 als eines der Ziele des Gesetzes propagiert - blieb weit
hinter den Erwartungen zurück und die klimapolitischen Ziele wurden deutlich verfehlt.2
Anfangs wurde noch darüber spekuliert, ob die Deckelung der Förderung durch das KWK-Gesetz bei 11 TWh
(Terawattstunden) nicht allzu schnell erreicht würde. Der tatsächliche Effekt dieser Deckelung bestand jedoch darin, daß
mangels Investitionssicherheit überhaupt nichts geschah. Doch selbst wenn die Marge der Deckelung erreicht worden
wäre, hätte dies einen Ausbau von lediglich rund 400 MW bedeutet (das entspricht einer Stromproduktion von jährlich
rund 2 TWh - also 0,4 Prozent der deutschen Stromproduktion). Und klimapolitisch hätte dies (hätte!) bestenfalls
rund 1 Million Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart - bei gegenwärtig über 900 Millionen Tonnen (Tendenz steigend).
Hier sei nochmals an den Vergleich mit Holland, Dänemark oder auch Finnland erinnert.
Für Kleinwasserkraftwerke sieht es bei der Novellierung des EEG nicht besser aus. Manfred Volk von der Wasserkraft
Volk AG in Bleibach bei Waldkirch, ein bedeutender Produzent von Wasserturbinen und vielfach preisgekrönt für seine
Fabrik, die ihre Produktionsenergie durch Wasserkraft selbst erzeugt, nimmt klar Stellung: "Das neue EEG ist das
Ende der Kleinwasserkraft in Deutschland". Vorgesehen ist, daß Strom aus Kleinanlagen bis 500 Kilowatt nur noch
dann vergütet wird, wenn diese bis Ende 2005 genehmigt worden sind oder an einer bereits bestehenden Staustufe
errichtet werden und zusätzlich eine ökologische Verbesserung (Kosten für Gutachten !) erreichen.
Die Energie-Konzerne müssen dann in Zukunft keinen Strom mehr abnehmen, der von neuen Anlagen kommt. Auch für
bestehende Anlagen verschlechtert sich die Situation: Das novellierte EEG enthält eine degressive Vergütungsstruktur,
was bedeutet, daß jedes Jahr um ein Prozent weniger vergütet werden soll. Bei Wasserkraftanlagen muß heute eine
Amortisationszeit von rund 30 Jahren angenommen werden - als "wirtschaftlich" gelten Investitionen bei
Amortisationszeiten von weniger als 7 Jahren. Mit der vorliegenden "äußerst kontraproduktiven" (Manfred Volk)
Vergütungsregelung wird den Betreibern die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
Als "Dank" für seine offenen Worte mußte Manfred Volk Spekulationen darüber hinnehmen, ob seine Firma etwa
gefährdet sei. Wenigstens in einigen Blättern wurde heute der Pressesprecher der Wasserkraft Volk AG zitiert, daß
der Produzent von Turbinen für Kleinwasserkraftwerke lediglich zu zehn Prozent seines Umsatzes vom deutschen
Markt abhänge. Nichts desto trotz wurde die Prognose bekräftigt, daß Trittin "den Todesstoß für Kleinwasserkraftwerke"
provoziere.
Wenig verwundert hingegen, daß das Tarnunternehmen der Atom-Konzerne NaturEnergie AG3, das auch
den Freibrger SC sponsort, sich zu Trittins EEG lobend äußert.
Klaus Schramm
Anmerkungen:
1 Pressemitteilung des BUND v. 25.01.02
2 Siehe auch unser Artikel:
'Umweltpolitische Geisterfahrer' -
"Rot-Grün" mit voller Fahrt in die Klimakatastrophe (9.01.2003)
3 Siehe auch unser Artikel:
'Die NaturEnergie AG' (4.12.2002)