27.10.2003

Gen-Äpfel gestoppt

Nach Massenprotest und Gerichtsentscheid reagiert Künast

Endlich mal eine gute Nachricht: Der geplanter Freisetzungsversuch mit insgesamt 15.000 genmanipulierten Apfelbäumen1 in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde jetzt vom Künast-Ministerium gestoppt. Kurz zuvor konnte ein Freisetzungsversuch des Gen-Konzerns Syngenta in der Nähe von Gotha erst durch Gerichtsentscheid gestoppt werden2. Hier hatte Ministerin Künast, obwohl von Greenpeace informiert, nicht eingegriffen.

Begründet waren die Anträge auf Freisetzungs-Versuche mit genmanipulierten Apfelbäumen damit, daß künstlich erzeugte Resistenzen gegen Krankheiten wie Feuerbrand oder Mehrtau außerhalb der Laborbedingungen überprüft werden müßten. Von Seiten der Gentech-KritikerInnen wird dagegen vermutet, daß solche Freisetzungsversuchen nur eine Türöffer-Funktion erfüllen sollen: Seien erst einmal künstliche Gene im Obstanbau verbreitet, breche der Widerstand letztlich zusammen, so die Rechnung der Gen-Konzerne.

Die Erklärung des Künast-Ministeriums für den Freisetzungs-Stopp kommt denn auch reichlich unvermittelt. In einer öffentlichen Erklärung begründet das Ministerium die Entscheidung damit, die Entwicklung alternativer Bekämpfungsmethoden sei vielversprechender. Tatsächlich jedoch ist es ein recht altes Argument der ökologischen Landwirtschaft, daß bei einem Anbau im Einklang mit der Natur und beim Verzicht auf Monokulturen sogenannte Schädlinge in der Regel keine Bedrohung der Ernteergebnisse darstellen. Und eben diese ökologische Landwirtschaft, ob nun nach den Richtlinien von 'Bioland', 'Demeter', 'Naturland' oder anderer Verbände oder unter den weniger strengen Richtlinien des "Öko-Siegels" sollte doch einmal - so lange ist's noch gar nicht her, daß BSE für Nachdenklichkeit oder doch wenigstens starke Worte sorgte - durch die "Agrar-Wende" gefördert werden...

 

Frank Bayer

 

Anmerkungen:

1 Siehe unseren Artikel:
    'Protest gegen Gen-Äpfel' v. 1.10.03

2 Siehe unseren Artikel:
    'Syngenta aus Thüringen vertrieben' v. 22.10.2003

 

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