4.01.2004

Paukenschlag der Initiative
>Volksbegehren Berliner Bankenskandal<

40.000 Unterschriften für Volksbegehren übergeben

Widerwillig mußte der "rote" Innensenator Ehrhart Körting die Unterschriften entgegennehmen: "Eigentlich ist ein Volksbegehren nicht nötig, da sich um den Bankenskandal bereits ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß kümmert". Damit sorgte er allerdings unfreiwillig bei den ÜberbringerInnen für Heiterkeit.

Gut dreißig Mitglieder der Initiative >Volksbegehren Berliner Bankenskandal< waren mit Kisten voll Unterschriften, Kuchen und Glühwein zum Amtssitz des Senators gezogen. "Das ist schließlich ein stattlicher Hoheitsakt", verkündete Hans-Jürgen Lindemann, ein Sprecher der Initiative. Daraufhin erklärte der Senator: "Ich nehme förmlich die Unterschriften und den Antrag auf ein Volksbegehren entgegen". Die ÜberbringerInnen durften ihn sogar in den Lagerraum im Parterre des Amtssitzes folgen.

Der "rot-rote" Berliner Senat hat nun exakt dreißig Tage Zeit, die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens zu prüfen, für dessen Beantragung lediglich 25.000 Unterschriften nötig gewesen wären. Damit ist in greifbare Nähe gerückt, daß das Land Berlin die von "Rot-Rot" genehmigte Risikoabschirmung der Pleite gegangenen Berliner Bankgesellschaft (BBG) rückgängig machen muß. 21 Milliarden Euro, die sonst unwiederbringlich verloren wären, könnten so den von Sozialabbau besonders gebeutelten BerlinerInnen zu Gute kommen.

Im Lokal 'Zur letzten Instanz' feierte de Initiative ihren Etappensieg und erläuterte anwesenden PressevertreterInnen das weitere Vorgehen: Um das Volksbegehren erzwingen zu können, werden nun die Unterschriften von 10 Prozent der BerlinerInnen benötigt - also rund 250.000. Dafür stehen nur vier Monate Zeit zur Verfügung, sobald Senator Körting die Korrektheit des Antrags bestätigt hat.

Dies hängt allerdings nicht allein an der nötigen Zahl von 25.000 Unterschriften. Otmar Jung, Jurist von der Humboldt-Uni Berlin, erklärte, daß es sich um einen Präzedenzfall handle, bei dem zwei entgegengesetzte Kriterien zu prüfen seien. Auf der einen Seite greife das Volksbegehren in den Landeshaushalt ein, was als Kriterium gegen die Zulassung des Volksbegehrens spräche. Allerdings gehe es schließlich nicht um eine Geldforderung, was denn der materielle Gehalt des Ausschluß-Kriteriums darstelle, sondern im Gegenteil um eine finanzielle Entlastung. Auf der anderen Seite gehe es darum, ob kriminelle Machenschaften politisch gedeckt werden können. Jung kündigte im Namen der Initiative an, im Falle einer Ablehnung des Antrags vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

 

Harry Weber

 

Anmerkung:
Bisher erschienen bei uns zum Thema Berliner Bankenskandal folgende Artikel:

 

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