40.000 Unterschriften für Volksbegehren übergeben
Widerwillig mußte der "rote" Innensenator Ehrhart Körting die Unterschriften entgegennehmen: "Eigentlich ist ein
Volksbegehren nicht nötig, da sich um den Bankenskandal bereits ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß
kümmert". Damit sorgte er allerdings unfreiwillig bei den ÜberbringerInnen für Heiterkeit.
Gut dreißig Mitglieder der Initiative >Volksbegehren Berliner Bankenskandal< waren mit Kisten voll Unterschriften,
Kuchen und Glühwein zum Amtssitz des Senators gezogen. "Das ist schließlich ein stattlicher Hoheitsakt", verkündete
Hans-Jürgen Lindemann, ein Sprecher der Initiative. Daraufhin erklärte der Senator: "Ich nehme förmlich die Unterschriften
und den Antrag auf ein Volksbegehren entgegen". Die ÜberbringerInnen durften ihn sogar in den Lagerraum im Parterre
des Amtssitzes folgen.
Der "rot-rote" Berliner Senat hat nun exakt dreißig Tage Zeit, die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens zu prüfen,
für dessen Beantragung lediglich 25.000 Unterschriften nötig gewesen wären. Damit ist in greifbare Nähe gerückt, daß
das Land Berlin die von "Rot-Rot" genehmigte Risikoabschirmung der Pleite gegangenen Berliner Bankgesellschaft (BBG)
rückgängig machen muß. 21 Milliarden Euro, die sonst unwiederbringlich verloren wären, könnten so den von Sozialabbau
besonders gebeutelten BerlinerInnen zu Gute kommen.
Im Lokal 'Zur letzten Instanz' feierte de Initiative ihren Etappensieg und erläuterte anwesenden PressevertreterInnen das
weitere Vorgehen: Um das Volksbegehren erzwingen zu können, werden nun die Unterschriften von 10 Prozent der
BerlinerInnen benötigt - also rund 250.000. Dafür stehen nur vier Monate Zeit zur Verfügung, sobald Senator Körting
die Korrektheit des Antrags bestätigt hat.
Dies hängt allerdings nicht allein an der nötigen Zahl von 25.000 Unterschriften. Otmar Jung, Jurist von der Humboldt-Uni
Berlin, erklärte, daß es sich um einen Präzedenzfall handle, bei dem zwei entgegengesetzte Kriterien zu prüfen seien.
Auf der einen Seite greife das Volksbegehren in den Landeshaushalt ein, was als Kriterium gegen die Zulassung des
Volksbegehrens spräche. Allerdings gehe es schließlich nicht um eine Geldforderung, was denn der materielle Gehalt
des Ausschluß-Kriteriums darstelle, sondern im Gegenteil um eine finanzielle Entlastung. Auf der anderen Seite gehe es
darum, ob kriminelle Machenschaften politisch gedeckt werden können. Jung kündigte im Namen der Initiative an, im Falle
einer Ablehnung des Antrags vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.
Harry Weber
Anmerkung:
Bisher erschienen bei uns zum Thema Berliner Bankenskandal folgende Artikel: