BKA speichert IP-Adressen
Bereits seit 2001 speichert das Bundeskriminalamt (BKA) laut eigenen Angaben "anlaßbezogen" die IP-Adressen von BesuchernInnen der eigenen Behörden-Internet-Seite. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, teilte "Schwarz-Rot" auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion der Linkpartei mit. Die Datensätze würden nach Abschluß des Strafverfahrens "datenschutzkonform" gelöscht, so die Antwort. Daher sei auch eine Auskünft über die erfragte Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich.
"Schwarz-Rot" zeigte sich ohne Bedenken gegenüber dieser Vorgehensweise des BKA. Erst Anfang November hatte die Bundesregierung zugegeben, daß Besuche auf Internet-Seiten von Bundesbehörden gespeichert werden. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig". Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich Angriffen aus dem Internet ausgesetzt und speichere zur Abwehr die IP-Adressen.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
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