Nach 15 Monaten Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft heute Strafbefehle gegen den Betreiber und vier MitarbeiterInnen des Geflügelhofs Schwerk im niedersächsischen Wistedt wegen Tierquälerei. Ihnen wird vorgeworfen, im Juni 2009 bei rund 1.300 lebenden Gänsen die Brustfedern maschinell ausgerissen zu haben. Die Tiere hätten blutende und schmerzende Verletzungen erlitten, erklärte Staatsanwalt Kai Thomas Breas. Die Beschuldigten akzeptierten die Strafbefehle mit voraussichtlichen Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.000 Euro. TierschützerInnen sprachen angesichts der vergleichsweise lächerlichen Höhe der Geldstrafen von einer Farce, die zeige, daß Deutschland "in Sachen Tierschutz eine Bananenrepublik" sei.
Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft erst nach einer Strafanzeige von TierschützerInnen aufgenommen. AktivistInnen hatten im Sommer vergangenen Jahres heimlich gefilmt, wie auf dem Geflügelhof Schwerk Gänse lebend maschinell gerupft wurden. Die Beschuldigten hatten den Vorwurf eingeräumt und die Tat gestanden, nachdem sie mit den Video-Aufnahmen konfrontiert worden waren. Sie bestritten jedoch den Vorwurf, daß dies langjährige Praxis sei. Die Staatsanwaltschaft verzichtete daraufhin auf einen öffentlichen Prozeß. So wurden entscheidende Informationen wie etwa Zeugenaussagen, die jahrelangen Lebendrupf belegen, nicht öffentlich. Geheim bleiben nun auch die Abnehmer in der deutschen Daunenindustrie.
TierschützerInnen verweisen darauf, daß Scherk für die Daunen Preise um 20 Euro pro Kilo erzielt und in den vergangenen Jahren staatliche Subventionen im Volumen von 650.000 Euro kassierte. "Die Behörden hätten ebenso eine Strafe von bis zu 3000 Euro pro gerupften Tier festlegen können," kritisierte heute Tierschützer Marcus Müller das offenkundige Mißverhältnis. "Mit solch lächerlichen Geldstrafen macht sich die Staatsanwaltschaft zum Komplizen von Tierquälern wie Schwerk und demonstriert überdeutlich, daß sich Tierquälerei in Deutschland lohnt," sagte Müller.
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Anmerkungen
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