Der Stadtrat der hessischen Kleinstadt Büdingen setzt nach dem erneut gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf Selbsthilfe: Er strich den NPD-Mitgliedern die Fraktionsgelder.
Ob dies legal ist, muß nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Bislang hieß es immer, der Staat müsse die rechtsextreme Partei alimentieren, solange nicht ihre Verfassungsfeindlichkeit höchstrichterlich festgestellt sei. Doch trotz Verzicht auf ein Verbot hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar eindeutig geurteilt, die NPD sei verfassungsfeindlich. Nach Ansicht von Uwe Lübking, Rechtsexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, ist die die juristische Lage unklar. Es handele sich um einen singulären Fall. Ein Urteil würde zunächst nur einen Präzedenzfall für Hessen liefern. Büdingen könnte aber für andere Städte und Gemeinden eine Vorbildfunktion ausüben.
Büdingen gilt als Hochburg der NPD in Hessen. Bei den vorangegangenen Kommunalwahlen im März 2016 hatte die Partei kräftig zugelegt: Die Neo-Nazis erreichten 10,2 Prozent und damit vier Sitze in der Stadtparlament. Zuvor, im Januar 2016, hatte ein Aufmarsch von rund 150 Neo-Nazis - und eine Gegen-Demo mit mehreren Hundert TeilnehmerInnen - für Schlagzeilen gesorgt.
Die Büdinger BürgerInnen sorgen sich mehrheitlich um ihren Ruf und wollten nicht mit Neo-Nazis in Verbindung gebracht werden. Auch Erich Spamer, Bürgermeister von Büdingen, stellt gerne das den Ort prägende Engagement für Toleranz und Vielfalt oder das relativ problemlose Zusammenleben mit Flüchtlingen heraus. In der Kleinstadt hatten anfangs Viele wegen einer großen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende die Stirn gerunzelt.
Anmerkungen
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