26.01.2014

Streit um Zivilklausel
Militärforschung am Karlsruher KIT

Schwerter zu Pflugscharen - Grafik: Samy
Derzeit gibt es bereits an 14 Universitäten in Deutschland eine Zivilklausel, mit der diese der Militärforschung eine Absage erteilen. Besonders kontrovers ist die Einführung einer Zivilklausel am KIT, der Technischen Uni in Karlsruhe.

Bereits kurz vor der Gründung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), das aus der TU Karlsruhe (heute: Campus Süd) und dem früheren Kernforschungszentrum hervorging (heute: Campus Nord), wurde die Einführung einer Zivilklausel heiß diskutiert. Dabei gab es am Campus Nord seit jeher eine Zivilklausel. Diese diente aber wohl vor allem dem Zweck, Bedenken des Auslands wegen deutscher Ambitionen in Richtung Atombomben-Technologie zu beschwichtigen. Und seltsamer Weise war KIT-Präsident Holger Hanselka, der sich heute vehement gegen eine Zivilklausel ausspricht, vor wenigen Jahren als Vizepräsidenten der TU Darmstadt an der Einführung einer Zivilklausel beteiligt.

Während Hanselka die Bedeutung militärischer Forschung in Karlsruhe herunterzuspielen versucht und gar behauptet, es handele sich um "reine Grundlagenforschung ohne militärischen Charakter", präsentierte die 'Initiative gegen Militärforschung an Universitäten' der Öffentlichkeit nun umfangreiche Fakten, die eine solche Militärforschung belegen. Das Ausmaß der Militärforschung am KIT sei "bestürzend". So laufe unter anderem ein von der US-Marine finanziertes Projekt namens "Dynamic Data to Decisions". Insgesamt wurden seit 2003 allein fünf Forschungsprojekte letztlich durch das US-amerikanische Pentagon finanziert.

Die Initiative weist auf eine Fülle von einschlägigen Konferenz-Beiträgen hin, die belegen, daß es sich in Karlsruhe um Forschungsprojekte handelt, die militärischen Zwecken dienen. In den Vorträgen auf der jährlich stattfindenden internationalen "Information-Fusion"-Konferenz, die von dutzenden WissenschaftlerInnen des KIT, der Fraunhofer-Insitute und des Rüstungs-Konzerns EADS gehalten werden, zeigt sich ungeschminkt der militärische Charakter dieser Forschungs-Projekte. Gesponsort werden die Vorträge vom Pentagon via ONR (Office of Naval Research), vom französischen Rüstungs-Konzern THALES, vom britisch-multinationalen (und im Jahr 2010 weltweit zweitgrößten) Rüstungs-Konzern BAE und vielen anderen. Hunderte von ReferentInnen aus Militärforschungs-Institutionen aus Großbritannien, Australien, Singapur, Kanada, China, Schweden, Polen und der Türkei kommen jährlich zu diesem Kongress.

Professor Hanselka argumentiert, eine Zivilklausel sei "auch rechtlich nicht zulässig", denn sie würde "die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit einschränken." Dies ist offenbar ein gänzlich anderes Freiheitsverständnis als das von WissenschaftlerInnen, die entscheiden wollen, ob an ihrer Universität auf Rüstungsforschung und die entsprechenden finanziellen "Anreize" verzichtet wird. Aufgrund demokratischer Beschlüsse gibt es inzwischen an 14 Universitäten eine Zivilklausel - so in Bremen, Frankfurt a.M., Tübingen, Dortmund und der TU Berlin. Heftige Auseinandersetzungen um eine Zivilklausel finden derzeit in Kiel, Kassel, Köln und Karlsruhe statt.

Beim Studierenden-Votum im Jahr 2009 fand die Forderung nach einer Zivilklausel in öffentlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen eine deutliche Mehrheit. Auch die SPD-Landespartei Baden-Württemberg bekräftigte im vergangenen Jahr eine gleichlautende Forderung. Noch im Wahlkampf 2011 hatten die Parteien, die nun die "grün-rote" Landesregierung bilden, versprochen, eine entsprechende Regelung in das Landeshochschulgesetz einzufügen. Doch die Pseudo-Grünen, einst als pazifistische Partei gegründet, blockieren mittlerweile die Einführung.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

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