20.01.2011

Drei Umwelturteile elsässischer Gerichte
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blinde Justizia Ein französischer Biologe hat genmanipulierte Rebstöcke zerstört. Die Vorinstanz, das Straßbourger Verwaltungsgericht, stufte den gentechnischen Freilandversuch wegen eines Formfehlers nachträglich als illegal ein. Dennoch verurteilte ein Berufungsgericht in Colmar den Umweltschützer im Januar 2011 zu 50.000 Euro Schadenersatz und einem Monat auf Bewährung.

7.500 Euro "Bußgeld" mußte die französische Firma Rhodia in Chalampé im Jahr 2006 zahlen, nachdem 1.200 Tonnen giftiges Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen war und eine verheerende Explosion nur durch glückliche Umstände verhindert wurde.

Der Brand des "nicht brennbaren" Giftmülls in der Stocamine, der "sichersten" Giftmülldeponie Frankreichs im elsässischen Kalibecken bei Mulhouse, brachte den Arbeitern Gesundheitsschäden und gefährdet langfristig das Grundwasser am Oberrhein. Im Berufungsverfahren um den Brand hat im April 2009 ein Gericht in Colmar das Urteil gefällt: Der Chef der Deponie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.

Jean Paul Lacôte, Vorstandsmitglied der französischen Umweltschutz-Organisation 'Alsace Nature Haut-Rhin', und Axel Mayer vom 'Bund für Umwelt und Naturschutz' (BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein) kommentieren diese drei Urteile in einer gemeinsamen Stellungnahme: "Liberté? Egalité? Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Justiz müssen auch in der Demokratie immer neu erkämpft werden. Dies gilt genau so auch für Deutschland, wo es vergleichbare Urteile gibt."

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

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      Bundessozialgericht:
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      Illegale Verbreitung von Gen-Baumwolle
      Gentech-Konzern Monsanto zu Millionen-Geldstrafe verurteilt
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      US-Gericht verurteilt Bayer-Konzern
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      Bundesverfassungsgericht:
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      Obama in Verlegenheit (11.02.10)

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      Bundesverwaltungsgericht:
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