19.05.2008

EU-Reformvertrag

Wohin die Reise gehen soll

Aller Voraussicht nach wird am Freitag, 23. Mai, der EU-Reformvertrag - alias Lissabon-Vertrag - auch vom Bundesrat durchgewunken werden, nachdem er bereits am 24. April im Bundestag abgenickt worden war. Dabei geht es nicht um den Verlust nationaler Souveränität, wie es von manchen Nebelwerfern behauptet wird. Von Souveränität zu reden in einem Land, in dem es nach der Aussage von Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt der Zustimmung der US-Regierung bedarf, wer Bundeskanzler oder -kanzlerin werden darf, kann wohl kaum ernst genommen werden.

Auch daß das Grundgesetz unterhöhlt würde, das Sozialstaatsgebot in Zukunft ausgehebelt werden könne und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die durch das Grundgesetz angeblich garantiert sei, in einem neoliberalen europäischen Superstaat in Gefahr gerate, geht ziemlich an der Realität vorbei. Wieviel all diese Druckerschwärze auf geduldigem Papier wert war, konnten wir nicht erst seit dem Inkrafttreten der Hartz-Gesetze unter "Rot-Grün", sondern schon einige Jahre länger beobachten. Wir sollten uns also nicht zur Verteidigung des Grundgesetzes als eines vermeintlichen Damms gegen die von außen kommende neoliberale Bedrohnung verleiten lassen. In Abwandlung eines bekannten Worts von Karl Liebknecht können wir heute sagen: Der Feind steht draußen und drinnen!

Die Ablehnung der EU-Verfassung durch FranzösInnen und NiederländerInnen im Mai und Juni 2005 war eine feine Sache. Aber wie wir jetzt sehen müssen, hat dieser Sieg die neoliberale Umgestaltung Europas nicht aufhalten können. Unter der deutschen EU-Ratpräsidentschaft von Angela Merkel wurde als Ersatz für die Verfassung ein "Reformvertrag" ausbaldowert. Diesen haben bereits am 13. Dezember 2007 in Lissabon die 27 EU-Regierung-CheffInnen unterzeichnet. Nun muß das Papier noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Einzig in Irland ist dazu ein Referendum vorgeschrieben - toi, toi, toi - in den anderen EU-Mitgliedstaaten scheuen sie nach den Erfahrungen des Jahres 2005, den "Pöbel" entscheiden zu lassen.

Der Kampf gegen die EU-Verfassung bot 2005 eine gute Gelegenheit, das Bewußtsein, in welche Richtung dieser Kontinent marschiert - und dies ist nicht zuletzt die Richtung auf immer mehr Krieg - , zu schärfen. Und insoweit brachte diese Niederlage des Kapitals auch real einen Fortschritt. Es sind immer mehr Menschen in Europa bereit, sich diesem Wahnsinn entgegenzustellen. Aber es ist noch keine Mehrheit und so zeigt sich dieser Fortschritt noch nicht darin, daß die zerstörerische Entwicklung in Europa bislang gestoppt hätte werden können.

Daß sich das Kapital bislang nicht stoppen ließ, zeigt sich nun auch darin, daß die europäische Regierungen in dessen Auftrag erneut die neoliberale, kapitalistische Ausrichtung in Gesetzestext formuliert haben. Wer begreift, was Ursache und was Wirkung ist - das Pferd wedelt mit dem Schwanz -, kann auch nicht der Illusion anheimfallen, mit einem Kampf um Formulierungen - oder gar mit der Ausarbeitung einer besseren Verfassung - könne das Kapital gestoppt werden: Das hieße, das Pferd am Schwanz aufzuzäumen.

Die Kern-Inhalte des Textes des EU-Reformvertrags mit 256 Seiten bieten aber eine gute Gelegenheit, aufzuzeigen, wohin die Reise gehen soll. Das Bewußtsein über die Marschroute ist eine wichtige Voraussetzung, daß sich die Menschen in Europa nicht weiterhin mehrheitlich wie die Lämmer zur Schlachtbank führen lassen. Eine Umkehr läßt sich jedoch erst dann erzwingen, wenn genügend Menschen - und das auch im notorisch schlafmützigen Deutschland - zum Generalstreik bereit sind. Wenn in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien, Italien und Griechenland die Menschen gegen das Europa des Kapitals in den Generalstreik treten, wird ein gleichzeitiger Generalstreik in Deutschland nicht unterdrückt werden können. Auch nicht von einem Wolfgang Schäuble, der hierzu gerne die Bundeswehr einsetzen würde.

Worum geht es also im EU-Reformvertrag genau?

Eines der Ziele, das bisher viel zu wenig beachtet wurde, ist die Aushebelung der Gewaltenteilung. Auch hier könnte mensch vielleicht argumentieren: Wer sich anschaut, wo heute in Deutschland die Gesetze gemacht werden - im Parlament (also der Legislative) oder im Kabinett der Regierung (also der Exekutive)? - weiß, daß mit der Gewaltenteilung real nicht mehr viel los ist. Und das Europäische Parlament war schon von Beginn an eine Fehlgeburt ohne jede reale politische Kompetenz und wird diese daher beim gegenwärtigen Parallelogramm der Kräfte auch nie erlangen können. Dieses Argument ist insoweit korrekt, als es nicht unser Ziel sein kann, uns für einen europäischen Superstaat nach montesqieuschen Idealvorstellungen einzusetzen. Wirkliche Demokratie wird sich nur mit der Abschaffung von Staaten durchsetzen lassen, nur mit der Auflösung von Machtstrukturen - nicht etwa durch den von vorne herein aussichtslosen Versuch einer Einhegung der Macht.

Dieses Argument ist jedoch falsch in dem Sinne, daß es auf einer statischen Sichtweise beruht: Die Gewaltenteilung sei sowieso perdu, also was soll's. Tatsächlich jedoch befinden wir uns auf einer schiefen Ebene in beschleunigter Abwärtsbewegung. Die im deutschen Grundgesetz angelegte Gewaltenteilung war sicherlich nie in vollendeter Form realisiert. Doch vor etlichen Jahren noch konnte keine Bundesregierung die Koalitionsparteien per Fraktionsdisziplin durch jeden beliebigen Feuerreif springen lassen wie dies erstmals Bundeskanzler Schröder als Dompteur vorführen durfte. Aber er benötigte gelegentlich noch die Drohung mit dem Rücktritt als Peitsche. Angela Merkel hat selbst dies nicht mehr nötig. Und nicht etwa wegen weiblichem Charme! Und die Oppositionsparteien waren im Verlauf der vergangenen sechs Jahrzehnte bundesrepublikanischer Geschichte nie so ohnmächtig wie heute. Noch in den 1980er Jahren gab es einmal eine Partei - mir scheint sie ist völlig vergessen - die konnte im Verein mit Bürgerinitiativen und mit der Friedensbewegung zumindest die ein oder anderen Zugeständnisse erzwingen.

Wenn wir noch etwas tiefer unter die Oberfläche kratzen, erkennen wir, daß es eigentlich weniger darum ging, ob nun die im Bundestag oder im Kabinett die Gesetze gemacht wurden. Diese Unterscheidung ist ja letztlich durch die Hoffnung begründet, die Parteien im Bundestag seien nicht ganz so fest an der Kandare des Kapitals wie die Regierung. Heute wissen wir allerdings, daß von ein paar Hinterbänklern oder parteipolitischen Feigenblättern vielleicht ausgenommen - "unsere" Abgeordneten sich wegen zu geringer Diäten bei VW und Daimler, bei Allianz und Siemens, bei Dresdner und Deutscher Bank ein kärgliches Zubrot erarbeiten müssen, um über die Runden zu kommen. Und wie wir alle aus eigener Erfahrung wissen, wagt bei der heutigen Arbeitslosigkeit kaum mehr jemand gegen Chef oder Chefin aufzumucken.

Wenn es "Schwarz-Rot" dennoch bis heute nicht wagt, den Sozialabbau statt mit dem gewohnten Tempo beschleunigt fortzusetzen - wie es BDI und BDA und deren Lautsprecher in den Mainstream-Medien fordern - dann allein, weil sie auf die bewährte Methode "Frosch im Kochtopf" setzen und ihnen brachiale Methoden für ihre eigene Sicherheit als zu gefährlich erscheinen. Die Ausrichtung des EU-Reformvertrags zeigt nun jedoch auf, daß das Kapital dieses Tempo im globalen Wettrennen um die Steigerung der Profite als nicht ausreichend betrachtet. Schon bisher wurden unpopuläre Entscheidungen, die sie nicht selbst durchsetzen wollten, von nationalen Regierungen gerne aufs ferne Brüssel geschoben. Dabei konnte beobachtet werden, daß die europäischen BürgerInnen auf die Verlagerung der Macht hin zu einer nebulösen EU-Bürokratie mit ohnmächtiger Wut - aber eben ohnmächtig - reagierten.

So soll nun auch die dritte Gewalt, die Judikative, entmachtet werden: Zum einen werden Befugnisse des deutschen Bundesverfassungsgerichts auf den Europäischen Gerichtshof verlagert. Zum anderen wird dabei die Gewaltenteilung weiter unterminiert. Der Europäische Gerichtshof soll beispielsweise über keinerlei Befugnisse im Hinblick auf Kriegseinsätze verfügen. Das EU-Parlament besaß solche nie und - kaum nötig zu erwähnen - soll sie auch nicht erhalten. So ist im EU-Reformvertrag in Artikel 240a die Nichtzuständigkeit des EU-Gerichtshofs bei Klagen über EU-Militäreinsätze festgeschrieben.

Wir sehen auch, daß wir uns in Hinblick auf die Tötung von Menschen in Deutschland längst auf einer schiefen Ebene befinden. Der "finale Rettungsschuß" wurde in Deutschland 1973 eingeführt. Von da bis zu dem von Bundesinnenminister Otto Schily eingebrachten "Luftsicherheitsgesetz", das den Abschuß von gekaperten Zivilflugzeugen1 vorsah, bis zur Fortsetzung dieser Aufgabe durch Wolfgang Schäuble und dessen permanente Bemühungen, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren durchzusetzen, ist eine klare Linie zu erkennen. Wer um diese Linie weiß, erkennt auch deren Fortsetzung im EU-Reformvertrag. Darin wird erläutert (2007 / C 303 / 02), daß die Tötung von Menschen zur Aufstandsbekämpfung vorgesehen ist: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um (...) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

Vorgaben für den Militäreinsatz im Inneren wurden aus der Europäischen Verfassung in den EU-Reformvertrag übernommen: In Artikel 188 wird festgeschrieben, daß die EU "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel" einsetzen darf, um "terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden". Die Tragweite solcher Formulierung wird deutlich, wenn in Portugal vor wenigen Tagen erst eine Aktion von mehreren hundert UmweltschützerInnen, die mit bloßer Hand gegen Gentech-Pflanzungen vorgingen, von der Regierung als Terror bezeichnet wurde.

Vom Einsatz des Militärs im Inneren zum bereits bekannten:

Die Bundesrepublik Deutschland ist bereits weltweit an einer Vielzahl von Kriegseinsätzen beteiligt. Afghanistan ist darunter nur der bekannteste Kriegs-Schauplatz. Und es läßt sich kaum mehr verheimlichen, daß es dabei nicht um Menschenrechte, nicht um den Aufbau von Demokratie oder um Terrorbekämpfung geht, sondern durchweg um die Sicherung der Rohstoff-Zufuhr für die deutsche Wirtschaft. An das Wort von der "Friedensmission" glauben immer weniger Menschen. Und ebenso wie diese aggressive Außenpolitik bereits in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt gegen den mehrheitlichen Willen der deutschen Bevölkerung durchgesetzt wurde, soll sie mit dem EU-Reformvertrag weiter voran getrieben werden. So ist nicht zufällig einer der zentralen Sätze der gescheiterten Europäischen Verfassung in den EU-Reformvertrag übernommen worden: Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. (Nun in Artikel 28a, Absatz 3)

Auch sämtliche hier noch nicht behandelten und im Verfassungstext enthaltenen Militarisierungs-Vorgaben wurden in den EU-Reformvertrag übernommen:

  • weltweite EU-Kampfeinsätze mit nahezu unbegrenzten Mandat: Artikel 28b, Absatz 1, benennt beispielsweise "Kampfeinsätze" und "Operationen" zur "Stabilisierung der Lage" sowie die "Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" als Aufgaben künftiger EU-geführter Kriege.

  • Die bereits 2004 eingerichtete EU-Rüstungsagentur soll die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen und privatrechtlich verankert werden.

  • Ein EU-eigener Militärhaushalt soll eingerichtet werden. Der bislang gültige Vertrag von Nizza verbietet die Aufstellung eines EU-Militärhaushalts, was sich als erheblicher Hemschuh für die Militarisierung der EU erwiesen hat. Deshalb wird im EU-Refomvertrag (Artikel 28, Absatz 3) der EU die Möglichkeit eröffnet, einen als "Anschubfonds" bezeichneten EU-eigenen Militäretat aufzustellen.

  • Dem EU-Parlament werden keine Kontrollmöglichkeiten von EU-Militäreinsätzen eingeräumt: Über Militäreinsätze entscheiden allein die Staats- und Regierungs-ChefInnen der EU. Das EU-Parlament hat nach Artikel 21 lediglich das recht "angehört" und "unterrichtet" zu werden.

  • Nur wer Krieg führt, darf mitentscheiden. Ein Kern-Europa, also EU-Mitgliedstaaten, die sich hierfür qualifiziert haben, etwa indem sie an Aufrüstungsprogrammen teilnehmen und Interventionstruppen, sogenannte "battle groups" stellen, können eine "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" eingehen (Artikel 28e, Absatz 6). Auf diesem Weg wird das eigentlich für den außen- und sicherheitspolitischen Bereich geltende Konsensprinzip ausgehebelt. Das Einstimmigkeitsprinzip bezieht sich "allein auf die Stimmen der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten."

Diese Militarisierung bewirkt - so wie auch bisher - eine Verlagerung der Finanzmittel aus dem Sozialetat in den Militäretat. Und der EU-Refomvertrag ist ein Signal, daß diese Verlagerung mit gesteigertem Tempo vorangetrieben werden soll.

Dieser Vertrag ist nicht nur von seiner Zielsetzung und seinen Inhalten her undemokratisch. Die Mißachtung demokratischer Grundprinzipien kommt auch darin zum Ausdruck, daß mit diesem - nur in anderer Verpackung - exakt die Ziele verfolgt werden, die den Kern der von FranzösInnen und NiederländerInnen abgelehnten Europäischen Verfassung ausmachten. So räumt selbst die deutsche Bundesregierung in einer Presseerklärung vom 7. November 2007 recht unverblümt ein: "Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."

Undemokratisch ist zudem die im EU-Reformvertrag vorgesehene Verschiebung der Macht zugunsten der europäischen Führungsmächte Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Schon die EU-Verfassung sah mit der sogenannten doppelten Mehrheit eine Machtverschiebung im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat der Staats- und Regierungs-ChefInnen vor. Dies bedeutet für die deutsche Regierung rund doppelt so viele Stimmen im Rat. Die Regierungen der mittleren und kleinen EU-Staaten verlieren dagegen deutlich an Einfluß.

Auch wenn wir uns keine Illusionen machen, was den Gehalt der grundgesetzlichen Sozialstaatsgarantie angeht, und in welche Richtung es schon bisher ging: Mit dem Grundgesetz jedoch blieb der Weg in eine andere Gesellschaftsordnung offen - ob nun hin zu einer Verstaatlichung oder zu einer demokratischen Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Mit dem EU-Reformvertrag soll die kapitalistische Wirtschaftsordnung für alle Ewigkeit festgeklopft werden. So heißt es darin: "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." Und ganz deutlich wird dies in Artikel 56 des EU-Reformvertrags, der die immer häufiger geforderte Kontrolle von Kapitalflüssen schlichtweg untersagt. Daraus ist nun nicht im Umkehrschluß zu folgern, daß diese Forderung nach Kontrolle tatsächlich sinnvoll ist. Dieser Artikel 56 zeigt jedoch eindeutig auf, welche Interessen verfolgt werden. Ebenso zeigt die in den Artikeln 43, 48 und 49 geregelte "Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit" die Marschrichtung auf.

Der Bielefelder Jurist Andreas Fiehsan schrieb bereits im vergangen Jahr hierzu: "Diese Fixierung auf Marktradikalität widerspricht den demokratischen Normen von Politik, die stets die Möglichkeit zum Richtungswechsel offen halten (...) Folglich bleibt das Parlament machtlos, bleibt es beim bekannten Demokratiedefizit, bleibt die Kommission das Exekutivorgan der Interessenten und Nutznießer dieser >>offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb<<, die von allen sozialen und demokratischen Bindungen befreit ist."

Nicht nur mit militärischen Mitteln, sondern auch mit den bewährten Mitteln der WTO und des IWF, dessen Präsident unser lieber "Afrikafreund" Horst Köhler bekanntlich war, bevor er auf den Sessel des Bundespräsidenten wechselte, sollen weltweit die Rohstoffe der sogenannten Habenichts auch in Zukunft erbeutet werden. So verspricht der EU-Reformvertrag, die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern unter anderem durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse. Es ist mittlerweile bekannt, daß genau mit diesen Mitteln in den vergangenen Jahrzehnten die weltweite Armut vergrößert und zugleich der Profit der europäischen Konzerne gesteigert wurde.

Wenn all dies von den Mainstream-Medien unterschlagen wird, bedeutet es also nicht, der Inhalt des EU-Reformvertrags sei unwichtig - im Gegenteil! Und es ist für uns äußerst wichtig, diese Informationen zu verbreiten. Denn die Menschen haben das Recht, zu wissen, in welche Richtung wir uns in Europa derzeit mit beschleunigtem Tempo bewegen und sie haben das Recht zu entscheiden, wohin die Reise gehen soll.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

1 Siehe auch unseren Artikel:

      Lizenz zum Abschuß von Passagierflugzeugen
      Bundesverfassungsgericht entscheidet... (9.11.05)

Siehe auch unsere Artikel:

      Bundestag nickt EU-Reformvertrag ab
      Wer hat wie abgestimmt? (24.04.08)

      Weltmacht Europa auf dem Weg
      in weltweite Kriege (17.01.07)

      Bedankt, geachte vrienden!
      Zweiter Sieg für Demokratie in Europa (2.06.05)

      Merci, chers amis!
      Ein großer Sieg für die europäische Demokratie (30.05.05)

      Medien-Propaganda pro EU-Verfassung (21.05.05)

      Nein zur EU-Verfassung!
      Aufruf zur Demo am 19. März in Brüssel (16.03.05)

      'Nein zur EU-Verfassung!'
      Erklärung des 3. Friedenspolitischen Kongresses in
      (5.09.04)

      Atomenergie, Atomwaffen und Militarisierung besiegelt (19.06.04)

      EURATOM und EU-Verfassung (11.06.04)

      Neue Atommacht EU? (24.04.04)

      EU-Verfassung vorerst gescheitert (19.12.03)

      Zur Ausrufung einer europäischen Verfassung (14.06.03)

 

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