Das Jobcenter Berlin-Pankow versucht, eine 36-Jährige zu einem Vorstellungsgespräch als Verkäuferin in einem Sex-Shop zu zwingen. Doch die Frau setzte sich zur Wehr und zeigte das Jobcenter wegen Nötigung an.
Die 36-jährige Frigga Wendt, Mutter eines Kindes, hat an der Humboldt-Uni Physik studiert und ist dennoch "Aufstockerin" - das heißt: Sie verdient nicht genug, um sich und ihr Kind versorgen zu können, sie muß ihre Finanzen gegenüber dem Amt offenlegen und erhält die Differenz zwischen ihren Einnahmen und dem Hartz-IV-Satz. Das Jobcenter Berlin-Pankow machte nun Druck und forderte Wendt auf, sich auf das Stellenangebot eines Sex-Shops hin dort als Verkäuferin zu bewerben. Für Wendt ist das "eine neue Qualität" der Zumutungen. Zudem droht ihr im Falle der Weigerung als Sanktion die Kürzung des ohnehin unter dem Existenzminimum liegenden Hartz-IV-Satzes.
Frigga Wendt schrieb nicht nur eine Absage an den Sex-Shop, sondern machte den Text auf ihrer Internet-Seite öffentlich: "Sollte sich das Jobcenter nun nach meiner Bewerbung bei Ihnen erkundigen: Geben Sie ausschließlich ohne weitere Angaben zurück, daß ich die Stelle nicht annehmen werde!" Von sich selbst schreibt die Akademikerin: "Ich gehe in Schulen, Kindergärten und Lernwerkstätten, mache mit den Kindern dort technische Experimente und bringe ihnen so die Physik näher."
Der Fall ist juristisch umstritten. Kürzlich wurde bereits eine erwerbslose Frau in Berlin von der Arbeitslosigkeits-Verwaltung ebenfalls aufgefordert, sich in einem Sex-Shop als Verkäuferin zu bewerben. Die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Katja Kipping, wollte von der Bundesregierung wissen, ob eine solche Aufforderung rechtens ist. Anette Kramme, Parlamentarischen Staatssekretärin und "S"PD-Mitglied, gab folgende offizielle Antwort: "Der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertreib erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen."
Anmerkungen
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