4.02.2010

Spanien:
Bayer-Konzern zu Entschädigung verurteilt

"Mangelhafte" Warnung vor Risiken bei Cholesterin-Senkern

Bayer-Konzern Der Gerichtshof von Cornellà de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, hat den Bayer-Konzern zu einer Strafzahlung von 145.000 Euro verurteilt. Der Kläger, Cayo Yánez, hatte nach der Einnahme des Cholesterin-Senkers Liposterol im Jahr 2001 ein Nierenversagen erlitten und auf Entschädigung geklagt.

Liposterol enthielt den Wirkstoff Cerivastatin, der von Bayer unter den Namen Lipobay und Baycol weltweit vertrieben wurde. In Spanien hatte Bayer dem Unternehmen Vita Científica eine Lizenz erteilt, den Wirkstoff zusätzlich unter dem Produktnamen Liposterol zu verkaufen. Das Gericht hatte am 19. Januar zunächst Vita Científica verurteilt. Das Urteil wurde nun überarbeitet und die Entschädigungszahlung Bayer auferlegt. In der Urteilsbegründung heißt es, daß der Beipackzettel in "mangelhafter Weise" vor den Gefahren eines Muskelzerfalls (Rhabdomyolyse), insbesondere den damit einhergehenden Nierenschäden, warnte.

Bayer hatte den Wirkstoff im August 2001 weltweit vom Markt genommen, nachdem es zu mindestens 100 Todesfällen gekommen war. Interne Dokumente, die durch Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit gelangten, zeigen, daß das Risiko firmenintern zuvor lange bekannt war - schwere Nebenwirkungen traten bis zu zehn mal häufiger auf als bei Produkten der Konkurrenz. Selbst ein Bayer-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, "den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen". Die Firmenleitung ignorierte die Warnungen jedoch jahrelang.

Hubert Ostendorf von der 'Coordination gegen Bayer-Gefahren' (CBG) erklärte hierzu: "Der Konzern hat die Risiken des Medikaments systematisch verharmlost, Daten von klinischen Tests gefälscht und Ärzte für positive Stellungnahmen gekauft. Das spanische Gericht hat nun eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei Bayer festgestellt." CBG fordert sofortige strafrechtliche Konsequenzen, da die Entscheidungen des Bayer-Managements eine Vielzahl von Menschen das Leben gekostet habe.

Für die Entschädigungszahlungen mußte der Bayer-Konzern bereits mehr als eine Milliarde Euro aufbringen. Das aktuelle Urteil ist nach Ansicht von CBG von großer Bedeutung, da der Konzern in früheren Verfahren eine Verurteilung fast ausnahmslos mit Hilfe von Vergleichen abwenden konnte. In den Vergleichs-Vereinbarungen hatte Bayer keine Fehler eingeräumt und die Geschädigten wurden zudem stets zum Schweigen verpflichtet. Aktuell liegen gegen den Konzern auch Hunderte von Klagen von Trasylol- und Yasmin-Opfern vor.

 

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