12.02.2009

Braunschweiger Gericht
mag Gen-Honig

Imker verliert Klage gegen BVL

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat gestern (Mittwoch) nachmittag entschieden, daß die Genehmigung eines Versuches mit genmanipuliertem Mais der Sorte 98140 auf einem Feld im bayerischen Kitzingen in 2008 rechtmäßig gewesen sei. Pollen von Gen-Mais im Honig sei keine Verunreinigung im Sinne des Gentechnikgesetzes.

Ein betroffener Imker aus Kitzingen hatte gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geklagt, weil dieses ein Versuchsfeld in direkter Nachbarschaft seiner 14 Bienenvölker genehmigt hatte. Der Imker konnte nachweisen, daß seine Bienen Pollen des Gen-Maises, der keine Zulassung als Lebensmittel besitzt, sammeln und der so gewonnene Honig verunreinigen ist.

Unberücksichtigt ließen das Verwaltungsgericht Braunschweig den Vorwurf des Klägers, der zuständige Beamte des BVL, Hans-Jörg Bukh, sei zu eng mit der Gentech-Iindustrie verbandelt und daher befangen. Das BVL argumentierte vor Gericht, bei Freisetzungsversuchen spielten Fragen des Nebeneinanders von Gentechnik und konventioneller Landwirtschaft keine Rolle. Schließlich handele es sich um Tests, die nur unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigt würden. Außerdem werde der Honig nicht im Sinne des Gentechnikgesetzes verunreinigt.

Laut BVL hätten wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, daß Pollen genmanipulierter Pflanzen in Honig kaum nachweisbar und nicht giftig für den Menschen sei. Sei er überhaupt im Honig enthalten, sei er nicht vermehrungsfähig. Der Honig werde darum auch nicht zu einem gentechnisch veränderten Lebensmittel im Sinne des Gentechnikgesetzes. "Das stimmt nicht", sagt dazu Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes, der die Klage des Imkers unterstützt hat. "Einen Schokoriegel, der gentechnisch verändertes Soja enthält, kann man auch nicht in die Erde stecken und Sojapflänzchen züchten." Trotzdem müsse der Riegel gekennzeichnet werden. "Die Vermehrungsfähigkeit spielt keine Rolle", sagt Maske.

Bei Untersuchungen von Honig seien stets Maispollen gefunden worden, wenn die Bienen Zugang zu Maisfeldern gehabt hätten. Wesentlich sei, daß der Mais des Testfeldes noch keine lebensmittelrechtliche Zulassung besitze. Maske besteht darauf: "Wenn der Imker wissentlich Honig verkauft, der diese Genpollen enthält, macht er sich strafbar." Imkern mit Bienenvölkern in der Nähe von Versuchsfeldern bliebe nur der Ausweg, abzuwandern. "Das ist doch nicht zumutbar", findet Maske. Die ImkerInnen werden daher in Revision gehen.

Mais der Sorte 98140 enthält Gene des Bakterium Bacillus licheniformis, das Brot oder Fruchtsaft verdirbt. Diese Genmanipulation soll die Mais-Pflanze widerstandsfähig gegenüber zwei Unkrautvernichtungsmitteln machen. Die Firma Pioneer testet die genmanipulierten Mais-Pflanzen in Freilandversuchen an vier Standorten in Deutschland und hat ihre Zulassung als Lebensmittel- und Futterpflanze in Brüssel beantragt.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, daß Urteile deutscher Gerichte in Fragen der Gentechnik um so eher negativ ausfallen, je höher das Gericht in der Instanzenhierarchie angesiedelt ist.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

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