Rücknahme rechtswidriger Hartz IV-Sanktionen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre MitarbeiterInnen angewiesen, bis spätestens 30. November die Fälle von mehr als tausend Sanktionen allein aus dem Zeitraum Januar bis Mai 2009 zu überprüfen und zu Unrecht geminderten Zahlungen an die Betroffenen zu erstatten. Bereits im Dezember 2008 hatte die BA in einer Dienstanweisung klargestellt, daß die Weigerung, eine Eingliederungs-Vereinbarung abzuschließen, nicht mehr sanktioniert werden dürfe. Dennoch weist die BA-eigene Statistik für 2009 bis einschließlich Juni (spätere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht) über 2.000 Sanktionen für diesen Tatbestand aus.
Die BA hüllt sich allerdings weiterhin in Schweigen, ob und welche Konsequenzen sie in den Fällen zu ziehen gedenkt, bei denen Sanktionen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 1. Januar 2009 verhängt wurden.
Nach Ansicht des 'Bündnis für ein Sanktionsmoratorium' zeigt das Beispiel von weisungswidrigem Verhalten in JobCentern und ARGEn erneut, wie wichtig ein Aussetzen der Sanktionsregelungen ist. Im Jahr 2008 waren insgesamt mehr als 780.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt worden. Das 'Bündnis für ein Sanktionsmoratorium' fordert neben einer sofortigen Aussetzung des Hartz-IV-Sanktionsparagraphen auch eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Praxis und Folgen von Sanktionen für Betroffene und deren Familien. Den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium haben bis Oktober 2009 mehr als 13.000 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet unterschrieben.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
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