Das Landesverfassungsgericht hat auf eine Klage der Linkspartei hin fest- gestellt, daß der Landtag von Schleswig-Holstein "verfassungswidrig zusammengesetzt" ist. Das bestehende Wahlgesetz sei zudem in Teilen nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Die VerfassungsrichterInnen waren dennoch großzügig: Neuwahlen müssen nicht sofort, sondern bis spätestens im September 2012 stattfinden.
Von den Oppositionsparteien hatten lediglich Pseudo-Grüne, SSW und Linkspartei geklagt. Entgegen der Darstellung der meisten Mainstream-Medien hat das Landesverfassungsgericht jedoch allein dem von der Linkspartei erhobenen Einspruch stattgegeben. Mit der häufig verwendeten Formulierung "die Oppositionsparteien" hätten Klage eingereicht und da im allgemeinen hierunter auch die "S"PD eingeordnet wird, wurde der Eindruck erweckt, daß diese Partei beteiligt war. Dies trifft jedoch nicht zu. Und das von Pseudo-Grünen und SSW angestrebte Normenkontrollverfahren wurde abgewiesen.
Mit dem bis dato gültigen Wahlgesetz hatte "Schwarz-Gelb" erreicht, daß die Koalition im Landtag eine Mehrheit hat, während sie bei der Wahl am 27. September 2009 zusammen lediglich 46,4 Prozent der gültigen Stimmen erhielt und von nur 34 Prozent der Wahlberechtigten gewählt wurde. Der Trick bestand darin, daß das Wahlergebnis mit "Überhangsmandaten" massiv verfälscht wurde. Bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr hatte die "C"DU 34 von 40 Wahlkreisen direkt gewonnen. Nach dem Stimmenproporz hätten ihr daher lediglich 23 Sitze im Landtag zugestanden; hinzu kamen durch die "direkt" gewählten KandidatInnen elf "Überhangsmandate", die das Wahlergebnis ins Gegenteil verkehrten. Zwar enthält die Landesverfassung einen Passus, wonach die "Überhangsmandate" durch "Ausgleichsmandate" kompensiert werden sollen. Allerdings hat das "scharz-gelbe" Landeswahlgesetz die Zahl der Ausgleichsmandate beschränkt, so daß nur acht "Ausgleichsmandate" den elf Überhangmandaten gegenüberstanden.
Bei vollem Ausgleich der "Überhangsmandate" hätten "S"PD, Pseudo-Grüne, Linkspartei und SSW zusammen eine Mehrheit von einem Mandat gegenüber "Schwarz-Gelb" gehabt. Nach dem Votum des Landesverfassungsgerichts kann "Schwarz-Gelb" nun bis maximal 24 Monate lang weiterhin Gesetze und Haushalte beschließen. Allerdings erteilten sie dem Landtag - mit seiner nun "schwarz-gelben" Mehrheit - den Auftrag, bis Mai 2011 ein neues verfassungskonformes Wahlrecht zu beschließen.
"C"DU-Fraktions-Chef Christian von Bötticher kündigte bereits an, seine Partei wolle die vom Gericht gesetzte Frist bis September 2012 voll ausschöpfen, weil die anstehenden Entscheidungen im Wahlgesetz "so kompliziert" seien. Schleswig-Holsteins "schwarzer" Ministerpräsident Harry Carstensen sagte: "Das Verfassungsgericht hat entschieden, das müssen wir akzeptieren." Zugleich bekundete er, seinen Kurs rigiden Sozialabbaus fortzusetzen.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
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