Online-Petition gegen Internetsperre
am ersten Tag mehr als 16.000 UnterzeichnerInnen
KritikerInnen halten die Pläne der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, Internet-Seiten sperren zu lassen, für gefährlich und haben gestern eine Online-Petition an den Bundestag gestartet. Innerhalb von 24 Stunden haben bereits mehr als 16.000 Menschen die Petition unterzeichnet.
Unter dem Vorwand, Kinderpornographie bekämpfen zu wollen, hat von der Leyen fünf Internet-Provider dazu genötigt, einen Vertrag zu unterschreiben. Sie sollen den Zugang zu Internet-Seiten mit Kinderpornographie sperren - dort soll dann zukünftig ein Stop-Schild zu finden sein. Ob die gesperrten Seiten jedoch tatsächlich Kinderpornographie präsentiert haben, ist nicht nachprüfbar, da lediglich das Bundeskriminalamt (BKA) über die entsprechenden Informationen verfügt. Nun soll außerdem im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, um sämtliche Internet-Provider in Deutschland zu diesem Vorgehen zu verpflichten.
Laut Gesetzentwurf soll das BKA Internet-Seiten mit Kinderpornographie auf einer nicht öffentlich zugänglichen schwarzen Liste setzen. Entsprechend dieser täglich zu aktualisierenden Vorgabe müssen daraufhin die Internet-Provider die Seiten sperren. Bundesfamilienministerin von der Leyen behauptet, damit einen Großteil der Zugriffe auf kinderpornograpgische Inhalte verhindern zu können. KritikerInnen halten die Sperren für nutzlos und sehen darin ein Instrument zur Zensur. Das Internet ist für viele JournalistInnen eine der letzten Möglichkeiten, Informationen zu verbreiten, die von den Mainstream-Medien unterschlagen werden.
"Es ist das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornographie zu verhindern. Dies ist in unser aller Interesse", so die Hauptpetentin Franziska Heine. "Die geplanten Sperrmaßnahmen sind nach Aussage von Experten nicht dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie errichten aber eine gefährliche Internet-Zensurinfrastruktur." Da die vom BKA erstellten schwarzen Listen geheim bleiben sollen und so keiner demokratischen Kontrolle unterliegen, wäre so der Weg frei zur Einführung einer politischen Zensur des Internets. KritikerInnen befürchten, daß das Thema Kinderpornographie nur vorgeschoben ist und als Türöffner zur Zensur dienen soll.
Da die meisten Inhalte zu Kindesmißbrauch aus westlichen Ländern einschließlich Deutschland verbreitet würden, "wäre es einfacher und effektiver, die Inhalte an der Quelle zu entfernen", erklärt Franziska Heine. Christian Bahls von MOGIS (Mißbrauchsopfer gegen Internetsperren) weist darauf hin, daß 1.500 Adressen, die zu Servern in den USA, den Niederlanden, Kanada und Deutschland führen, nicht geschlossen würden. Damit wäre 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornographie nicht mehr verfügbar, erklärte er.
Bis zum 16. Juni kann die Petition online unterzeichnet werden. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf der Internetseite des Bundestags nötig. Unterstützen mindestens 50.000 Menschen die Eingabe, muß sich der Petitionsausschuß des Bundestages damit in einer öffentlichen Sitzung beschäftigen.
Der Text der Petition lautet
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel - Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.