RDL-Redakteur muß nun doch vor den Kadi
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Das Landgericht Karlsruhe hatte am 16. Mai die von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe betriebene Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Journalisten von Radio Dreyeckland abgelehnt. Hintergrund war ein groteskes Ermittlungsverfahren gegen zwei RDL-Journalisten wegen vermeintlicher Unterstützung einer fiktiven verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" nach § 85 StGB. Es ist ein recht spektakulärer Vorgang, daß der Staatsanwaltschaft vor Gericht eine Abfuhr erteilt wird. Doch die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker, legte Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein und war damit nun erfolgreich.
Am Dienstag, 17. Januar, war die Polizei in die Räume des freien, nicht-kommerziellem Radio Dreyeckland eingedrungen und hatte zeitgleich die privaten Wohnungen zweier RDL-Journalisten durchsucht (siehe LINKSZEITUNG-Artikel v. 17.01.23). Wie die LINKSZEITUNG am 17.05.23 berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die in Baden-Württemberg Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Staatsschutz-Sachen ist, zunächst gegen zwei Redakteure des Freiburger Senders Radio Dreyecklandes (RDL) ermittelt, weil in Form eines Artikels (!) auf der Webseite von RDL die verbotene, angebliche "Vereinigung 'linksunten.indmedia'" unterstützt worden sein soll. Stein des Anstoßes ist ein Link in dem Artikel, der zu dem Archiv (!) der 2017 eingestellten 'linksunten.indymedia.org' führt. (Die Inhalte wurden nach dem – 2017 [nach dem G20-Gipfel in Hamburg] vom Bundesinnenministerium verfügten "Vereinsverbot" – [jedenfalls nicht vom Staat¹] aus dem Netz genommen. Im Jahr 2020 wurde das Archiv - mit neuem Vorwort und ohne Möglichkeit weitere Artikel zu veröffentlichen - von Unbekannten wieder online gestellt². Dies erfolgte im Januar zunächst unter einer neuen, seit April auch wieder unter der alten Adresse.) Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen den medienrechtlich Verantwortlichen eingestellt und der Artikel-Autor Fabian Kienert angeklagt.
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe ließ allerdings die Anklage gegen Kienert nicht zu und eröffnete das Hauptverfahren nicht. Weder könne davon ausgegangen werden, daß die angeblich unterstütze Vereinigung weiterhin existiere, was aber Voraussetzung für die Möglichkeit einer Unterstützung sei, noch lasse sich Kienerts Artikel eine die "Vereinigung" unterstützende Tendenz entnehmen. Allein Kritik an dem Verbot reiche dafür nicht aus. Nicht-Eröffnungs-Beschlüsse sind selten (siehe LINKSZEITUNG-Artikel v. 25.05.23) – können also als Schuß vor den Bug der Staatsanwaltschaft betrachtet werden.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legte trotzdem Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein und war damit nun erfolgreich. Zwar wurde schon nach dem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe vor allzu viel Euphorie gewarnt - aber daß das Oberlandesgericht gleich in beiden Punkten dem Landgericht nicht folgt, kommt schon überraschend. Auch hat die dürre Begründung des Oberlandesgerichts (OLG) ein ziemlich ungutes Geschmäckle.
Ein OLG-Beschluß auf wackeligen Beinen
Auffällig ist vor allem, daß das OLG auf die sehr ausführlichen Begründungen des Landgerichts Karlsruhe für die Nicht-Eröffnung kaum eingegangen ist. (Es beschäftigt sich zwar teilweise mit denselben Fragen wie das Landgericht, nimmt auch teilweise abweichende Bewertungen vor, geht aber kaum auf die Gründe ein, die das Landgericht für seine Bewertung anführte). Es werden im Prinzip nur zwei "Argumente" vorgebracht, die man nur mit viel Wohlwollen überhaupt als Argumente gelten lassen kann.
Das OLG ist der Ansicht, es sei "überwiegend wahrscheinlich", daß Kienert am Ende verurteilt werden müsse. Dies sei deshalb überwiegend wahrscheinlich, weil zum einen ebenfalls überwiegend wahrscheinlich sei, daß der unterstütze verbotene "Verein" noch existiere und zum anderen wiederum überwiegend wahrscheinlich sei, daß Kienert diesen "Verein" durch Verbreitung (nämlich Verlinkung) dessen "Gedankengut" (sic! Von wegen Meinungsfreiheit) unterstützt habe.
Dieselbe URL = derselbe BetreiberInnenkreis?
So stützt sich das OLG zum einen hinsichtlich seiner These, daß die verbotene "Vereinigung 'linksunten.indymedia'" wahrscheinlich nach wie vor existiere, vor allem darauf, daß die alte URL seit 2020 wieder mit Inhalten bestückt ist, ohne der Frage nachzugehen, welche Leute – dankenswerterweise – dafür gesorgt haben, daß dort wieder Inhalte zu lesen sind. Letzterer Aspekt ist aber entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob der alte BetreiberInnenkreis weiterhin existiert.
Das OLG hält es zum anderen für überwiegend wahrscheinlich, daß für Kienert "die Information der Öffentlichkeit über Propagandatexte" einer verbotenen Vereinigung (d.h.: über die URL des linksunten-Archivs) "nur ein Vorwand" war, "um in Wahrheit die mit den Texten angestrebte propagandistische Wirkung für die dem Verbot unterliegende Vereinigung zu erzielen" (S. 15 unten / 16 oben des OLG-Beschlusses). Konkret zu dem Text von Kienert schreibt das OLG:
"Die Handlung des Angeklagten ist geeignet, diese Tätigkeit zu unterstützen, indem sie erkennbar für Solidarität mit einem von der Justiz angeblich zu Unrecht verfolgten Verein wirbt (»wir sind alle linksunten«, »konstruiertes Verbot«, »rechtswidrige Durchsuchung«) und den Leser dahin lenkt, die verbotenerweise immer noch betriebene Website zu besuchen und sich über deren Inhalte zu informieren."
(S. 13 des OLG-Beschlusses)
Was ist von den drei Belegen/Indizien ("»wir sind alle linksunten«, »konstruiertes Verbot«, »rechtswidrige Durchsuchung«") zu halten, die das OLG für seine Vorwand-Hypothese anführt? Wenig, denn:
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»wir sind alle linksunten« ist keine Formulierung von Kienert selbst, sondern eine Parole an einer Hauswand, die auf einem Foto zu sehen ist, das Kienerts Artikel bebildert. Das Foto ist wie folgt beschriftet: "'Wir sind alle linksunten' – ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform."
Das Landgericht Karlsruhe hat Bild und Bildbeschriftung in seinem Eröffnungsbeschluß wie folgt bewertet:
Die "Bebilderung [wird] – wenn auch in einer kleingeschriebenen, in der Presse aber üblichen Bildunterschrift – dadurch relativiert, dass hinsichtlich des auf der Hauswand zu lesenden Schriftzugs 'Wir sind alle linksunten' angemerkt wird: 'ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform.' Eine eindeutig unterstützende Zielrichtung kann folglich auch insoweit nicht konstatiert werden."
(S. 26 des Landgerichts-Beschlusses)
Diese Bild-Beschriftung und deren Bewertung durch das Landgericht wird an keiner Stelle des OLG-Beschlusses erwähnt.
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Kienert sprach nicht von einem "konstruiertem Verbot", sondern von einem "konstruiertem Verein".
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Kienert schrieb in der Tat: "Im November 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schon die Durchsuchung der KTS im August 2017 im Zuge des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten für rechtswidrig erklärt." Und dieser Satz ist (abgesehen von einer kleinen Ungenauigkeit) wahr – es war schon im Oktober 2020: Am 12.10.2020 entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum Aktenzeichen 1 S 2679/19: "Es wird festgestellt, dass die Durchsuchungsanordnung in Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. August 2017 – 4 K 7022/17 – rechtswidrig gewesen ist."
Die Entscheidung des OLG: Sollen die Medienschaffenden politisch an die Kandare genommen werden?
Was die politischen Konsequenzen aus dieser – mir fällt leider kein besseres Wort dafür ein, trotz des ernsten und eigentlich traurigen Hintergrunds – Justizposse sein könnte, dafür möchte ich abschließend aus einer ausführlichen juristischen Analyse des OLG-Beschlusses zitieren:
"(Auch) Personenkreise, die Medien herausgeben bzw. verlegen, als Vereine zu verbieten, bedroht in der Tat alle Medienschaffenden: Auch bspw. die Süddeutsche Zeitung GmbH ist ein 'Verein' im Sinne von §§ 2 und 14 Vereinsgesetz – nur, daß die von der Süddeutsche Zeitung GmbH verlegten Medien eine etwas andere politische Tendenz haben, als sie die internet-Zeitung linksunten.indymedia hatte. Aber können wir uns sicher sein, daß ein hypothetisch künftig AfD-geführtes Bundesinnenministerium keinen Bedarf sehen wird, die Süddeutsche Zeitung GmbH zu verbieten? Und wer/welche weiß, wie dann Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht zusammengesetzt sein werden..."
(https://blogs.taz.de/theorie-praxis/olg-stuttgart-blosse-sympathiewerbung-ist-nicht-strafbar)
Daß nebenbei auch alle Medienschaffenden von dieser Entscheidung einen Einschüchterungs-Effekt erhalten, darauf hat auch schon der Kollege Kienert hingewiesen:
"Die Kriminalisierung belastet nicht nur mich, sondern verunsichert Journalist:innen in der ganzen Republik. Es muss möglich sein, kritisch über Vereinsverbote zu berichten, ohne sich direkt dem Vorwurf auszusetzen, eine verbotene Vereinigung zu unterstützen."
Aber offensichtlich wird aktuell die Grenze zwischen [angeblich] (staatlich) akzeptiertem politischen Spektrum und Kriminalisierungs-Potential einem brisanten Stresstest unterzogen. Man darf gespannt sein, ob diejenigen, die in der Gefahr stehen, als grenzwertig eingestuft zu werden, darauf anders als mit Angst reagieren werden.
Gastbeitrag von Achim Schill
Achim Schill lebt in Berlin und schrieb unter anderem in express 3-4/2023 und constraste 5/2023 über den "Fall Radio Dreyeckland".
Anmerkungen
¹ freispruch, Nr. 13, September 2018, 47 - 50 (47): "Es folgten Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen von Computern und mehr; schließlich ging die Seite ohne Zutun des Ministeriums vom Netz."
² "Die Texte von linksunten sind seit ein paar Wochen, trotz Verbot, wieder verfügbar. Auf mehreren Websites wurde ein fast hundert Gigabyte umfassendes Archiv hochgeladen. Es wird in komprimierter Form auch zum Download angeboten. Linke Gruppen feiern das als Erfolg – ein großer Teil der Geschichte ihrer Bewegung sei damit wieder abrufbar." (Die Zeit vom 29.01.2020)
Zeit-Autor Henrik Merker wurde selbstverständlich von keiner Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine Berichterstattung nebst Link sei nur "Vorwand", um die Propaganda der "Vereinigung" zu verbreiten. Denn in Deutschland wird – ungeachtet Artikel 3 Absatz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. […]. Niemand darf wegen […] seiner […] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.") – ganz genau auf den "Einzelfall" geschaut und sorgfältig "abgewogen" – da "wiegt" dann ein freier, linker – wenn auch lizenzierter – Radiosender oft etwas weniger als die 'Zeit'. Manche sind halt etwas "gleicher" als die anderen – that's German "Einzelfallgerechtigkeit" Marke "schönheitliche Grundordnung" (aka fdGO).
Siehe auch unsere Artikel:
Staatsanwaltschaft läßt im Kampf gegen
Freiburger Rundfunksender nicht locker (25.05.23)
Radio Dreyeckland siegt vor Gericht
Landgericht Karlsruhe weist Anklage ab (17.05.23)
Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland
unter groteskem Vorwand (17.01.23)
"Die Energiepreise steigen"
Fake News in der ARD 'tagesschau' (13.10.21)
"Sieg für die Pressefreiheit"
Hohenzollern-Prinz unterliegt ver.di (19.08.21)
Die BGR - eine klimapolitisch
reaktionäre Bundesbehörde
und die Fake-News vom Infra-Schall (6.05.21)
'Badische Zeitung' verharmlost
Risiko im stillgelegten AKW Fessenheim (23.04.21)
Hintergrundartikel
Der Fake-Begriff Wiederaufarbeitungsanlage
Wo gibt's denn sowas? (23.04.21)
Steht Radio Dreyeckland
vor einem technischen Knockout? (30.06.20)
'spiegel'-Gate
Atomkraft-Propaganda im 'spiegel'
nach finanziellen Zuwendungen von Bill Gates (8.01.20)
Medien-Konzern Madsack auf Tarifflucht
Heuchler Hubertus Heil (22.10.18)
BBC unterliegt Cliff Richard vor Gericht
Unseriöse Sensationsmache (18.07.18)
Nowitschok und der neue Kalte Krieg
gegen Rußland (16.03.18)
Innenminister verbietet 'linksunten.indymedia'
Solidarisieren oder distanzieren? (26.08.17)
"Terror": Weiterdenken!
12 Thesen zur ARD-Propaganda vom 17.10. (20.10.16)
Atomenergie und Fessenheim
8 Fehler in 1 Artikel (19.09.16)
Kachelmann vs. Springer
635.000 Euro Entschädigung (30.09.15)
MH17 und die Bellingcat-"Enthüllung"
Riesige Blamage für Mainstream-Medien (2.06.15)
Krone-Schmalz bei Maischberger:
"Zar Wladimir I. – Was will Putin wirklich?" (25.02.15)
Nazi-Propaganda in der ARD
Jazenjuk: "Vormarsch auf Deutschland" (8.01.15)
spiegel: "Stoppt Putin jetzt!"
Angeblich 52 % für "Strafmaßnahmen" (28.07.14)
Witz des Tages / Realsatire
Newsweek Cover, 1.08.2014 (26.07.14)
Abschuß der MH17 über der Ukraine
Der Rauch lichtet sich (19.07.14)
Pulitzerpreis für Snowden-Enthüllungen
an Guardian und Washington Post (14.04.14)
15. Jahrestag des Kosovo-Kriegs
Propaganda von der "humanitären Katastrophe"
bis heute aufrechterhalten (24.03.14)
Angebliche Beweise
für staatliche Folter in Syrien (21.01.14)
Seymour Hersh deckt Giftgas-Lüge
von US-Präsident Barack Obama auf (9.12.13)
Syrien-Krieg rückt näher
Giftgas-Einsatz von Rebellen?
Kriegshetze aus Frankreich und 'taz' (23.08.13)
Fanatische Hetze gegen Holger Strohm
Qui bono? (7.05.13)
Caro-Druck am Ende
'taz' ohne Druckerei (6.12.12)
Strompreiserhöhungen wegen der Energie-Wende?
Zur Zeit werden Lügen verbreitet (9.11.12)
Bio-Lebensmittel
- nur ein Mythos? (4.09.12)
Über 1000 Foltergefängnisse in Syrien?
Human Rights Watch liefert Kriegspropaganda (6.07.12)
Günter Grass löst Sturm der Entrüstung aus
Hat Grass recht?
Ist Grass antisemitisch? (6.04.12)
Südwest Presse
hängt sich an Stromimport-Lüge an (8.10.11)
Strom-Importe wegen Merkels "Atom-Ausstieg"?
Lügen! Lügen! Lügen! (12.09.11)
Atom-Ausstieg?
Lügenpack! (1.07.11)
Die Verhaftung von Ratko Mladic
Srebrenica und die
Instrumentalisierung von Auschwitz (27.05.11)
ARD und ZDF mit Volkszählungs-Propaganda
TV-Beiträge schlicht fehlerhaft (10.05.11)
Der deutsche Bundespräsident sagt die Wahrheit...
und bezieht Prügel von Schwarz-Rot-Grün-Gelb (27.05.10)
Haß-Kampagne gegen Lafontaine
Toilettenpapier-Niveau (17.11.09)
Kampagnen-Journalismus:
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(11.08.09)
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(8.01.09)
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Kritik eines propagandistischen 'Welt'-Artikels
zum Thema Uran-Munition (10.01.01)