Versuch mit Gen-Reben war illegal
Ein Urteil des Straßbourger Verwaltungsgerichts könnte die Wende im Verfahren gegen einen 46-jährigen promovierten Biologen bedeuten, der - ebenfalls im Elsaß - vor Gericht steht. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Forschungsinstituts in Colmar 70 genmanipulierte Weinreben entsorgte. Das Institut beklagte die Zerstörung einer vierjährigen "Forschungsarbeit" und machte einen Millionenschaden geltend. Das Verwaltungsgericht hat nun aber festgestellt, daß der Freilandversuch in Colmar illegal war.
Der angeklagte Gentech-Gegner rechtfertigte seinen Einsatz unter anderem damit, daß er eine öffentliche Diskussion über die Risiken der Gentechnik anregen wollte. Am 7. September hatte er die Gen-Rebstöcke unschädlich gemacht, indem er sie säuberlich knapp über dem Erdboden abschnitt. Angeblich diente das "Forschungsprojekt" der Bekämpfung eines Virus, der die Reisigkrankheit bei Weinreben überträgt. Doch wie nun vor Gericht deutlich wurde, sehen Winzer im Elsaß keine Notwendigkeit, die Reisigkrankheit mit solchem Aufwand zu bekämpfen. So wurde einmal mehr der Verdacht genährt, daß mit Freilandversuchen dieser Art lediglich versucht wird, das Erbgut genmanipulierte Pflanzen in Umlauf zu bringen und auf diese Weise den Widerstand gegen die Verbreitung der Gentechnik zu brechen.
Konzerne wie Monsanto stehen schon seit Jahren im Verdacht, gezielt Verunreinigungen mit von ihnen produzierten Gen-Pflanzen zu verbreiten. Hierauf deutet beispielsweise auch der Skandal vom März 2005, als der Gentech-Konzern Syngenta in Europa nicht zugelassenen Bt-10-Mais als Bt-11-Mais deklariert aus den USA in die EU exportierte. Die dahinter stehende Strategie ist offensichtlich: Wenn erreicht werden kann, daß sich im Erbgut herkömmlicher Sorten immer mehr genmanipuliertes Erbgut verbreitet, bricht der Widerstand gegen Agro-Gentechnik irgendwann zusammen. So deutet auch Vieles darauf hin, daß der über Jahre hinweg genehmigte sogenannte Versuchsanbau verschiedener Gen-Pflanzen nicht etwa wissenschaftlichen Zwecken, sondern der schleichenden, aber gezielten Gen-Kontamination herkömmlicher Nutzpflanzen dient.
Seltsamer Weise hatte die Umwelt-Organisation 'Alsace Nature', Partner-Organisation des deutschen BUND, bereits ihren Frieden mit dem Institut in Colmar schließen wollen. Vor vier Jahren noch hatte 'Alsace Nature' Klage gegen den Versuch eingereicht. Inzwischen jedoch hatte sich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Institut, einem Bauernverband und 'Alsace Nature' entwickelt. Der Umwelt-Verband hatte vor, die jetzt erfolgreiche Klage vor dem Straßbourger Verwaltungsgericht zurückzuziehen.
Die bei dem Verfahren gegen den Gentech-Gegner anwesenden UmweltschützerInnen wandten sich deutlich gegen das "Forschungsprojekt" des Colmarer Instituts. "Man finanziert Forschung, die wir nicht brauchen. Die Reisigkrankheit betrifft uns kaum", sagte der Bio-Winzer Jean-Pierre Frick aus Pfaffenheim. Wegen der Überproduktion bei Wein zahle die EU seit zwei Jahren die Beseitigung von 400.000 Hektar Weinreben in Europa: "Da dient die Reisigkrankheit als Regulator." Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
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