UmweltschützerInnen dürfen weiter das Bayer-Pestizid Thiacloprid als bienengefährlich bezeichnen, obwohl es von einer Zulassungsstelle als "bienenungefährlich" eingestuft wurde. Der BUND konnte wissenschaftliche Studien vorlegen, die von den RichterInnen des Landgerichts Düsseldorf als relevant gewertet wurden.
Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf dürfen UmweltschützerInnen wieder ohne Angst vor teuren Unterlassungsdrohungen durch den Bayer-Konzern sagen, daß zwei von diesem produzierte Pestizide für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem auf den Verpackungen aufgedruckten Logo mit dem Schriftzug "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung der VerbraucherInnen handelt. Das Gericht hob eine vom Tochter-Konzern Bayer CropScience gegen den Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND erwirkte einstweilige Verfügung auf.
"Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muß daher seine bienengefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden einzustellen," sagte der BUND-Pestizid-Experte Tomas Brückmann. Außerdem müßte die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produkt-Zulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.
Der Pestizid-Hersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende 2014 eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte 'Schädlingsfrei Calypso' und 'Zierpflanzenspray Lizetan' in einer Broschüre "ungerechtfertigt" als für Bienen gefährlich bezeichnet. Beide Produkte enthalten den Pestizid-Wirkstoff Thiacloprid, der zu den Neonikotinoiden gehört. Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check 'Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten', mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, daß die KundInnen in Garten- und Baumärkten sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insekten-Bekämpfungsmittel informiert werden.
Die Pestizid-Klasse der Neonicotinoide werden von unabhängigen WissenschaftlerInnen und UmweltschützerInnen als eine der Haupt-Ursachen für das weltweit zu beobachtende Bienenvölker-Sterbens angesehen. Das mit Thiacloprid chemisch eng verwandte Clothianidin war nachweislich für das Bienensterben im Rheintal im Jahr 2008 ursächlich (Siehe unsere Artikel im Jahr 2008).
Nachdem Clothianidin bereits 2008 in Italien verboten wurde, reagierte die EU-Kommission erst im Dezember 2013 und zog die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps zurück. Hiergegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
Anmerkungen
Siehe auch unsere Artikel:
Vorreiter der Umweltzerstörung
Bericht der Europäischen Umweltagentur (5.03.15)
Greenpeace-Protest gegen Bienenkiller
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Täglich 74 Hektar mehr Siedlungs- und Verkehrsfläche (13.10.13)
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