Aus einer Ankündigung des französischen Präsidenten François Hollande geht hevor, daß er den im November verkündeten Ausnahme-Zustand um weitere drei Monate bis Ende Mai zu verlängern beabsichtigt. Die Französische Menschenrechtsliga LDH befürchtet, daß der verhängte Ausnahme-Zustand mit seinen massiven Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte zum "Normalzustand" wird. Viele Linke in Frankreich stellen sich einer Zerschlagung der französischen Verfassung entgegen.
Präsident Hollande ließ heute über den kommerziellen Kommunikations-Anbieter Twitter eine Nachricht verbreiten, aus der hervorgeht, daß er sämtliche im Parlament vertretenen Parteien konsultiert hat. Es geht um ein "Verfassungs-Gesetz zum Schutze Frankreichs" (loi constitutionelle de protection de la Nation).
Zusammen mit Premierminister Manuel Valls beabsichtigt Hollande offenbar, den nach den Terror-Anschlägen vom 13. November verhängten und am 26. Februar ablaufenden 3-monatigen Ausnahme-Zustand (état d' urgence) um weiter 3 Monate bis 26. Mai zu verlängern. Er begründet dies mit einer "terroristischen Bedrohung" (menace terroriste). Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf geht zudem hervor, daß weitere Verlängerungen des Ausnahme-Zustands zukünftig sogar ohne Zustimmung des Parlaments von der Exekutive beschlossen werden können.
Der derzeit in Frankreich geltende Ausnahme-Zustand setzt grundlegende, in der französischen Revolution 1789 gegen die feudale Herrschaft erkämpfte bürgerliche Freiheits-Rechte außer Kraft. Die Rechte von Polizei und Geheimdiensten sind massiv erweitert, die Schranken gegen staatliche Überwachung und Kontrolle sind stark herabgesetzt und das Demonstrations-Recht deutlich eingeschränkt.
Der Ausnahme-Zustand legitimiert Polizei und Behörden unter anderem Hausarreste zu verhängen, Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluß vorzunehmen, Internetseiten zu sperren sowie als "radikal" eingestufte Vereinigungen aufzulösen. Per Gesetz vom 20. November waren die alten französischen Notstands-Gesetze aus dem Jahr 1955 der "neuen Gefahrenlage angepaßt" worden. Die neue Gesetzes-Initiative soll die Befugnisse der Exekutive erneut ausweiten.
Offensichtlich ist mittlerweile zugleich, daß der derzeitige Ausnahme-Zustand keinerlei erkennbaren Erfolge etwa in Hinblick auf Ermittlungen gegen Terror-Gruppen oder etwa verhinderte Anschläge vorzuweisen hat. Es muß in diesem Zusammenhang auch daran erinnert werden, daß - im Gegensatz zu Deutschland - in Frankreich die Vorratsdatenspeicherung seit längerem eingeführt ist und trotz dieses massiven Einschnitts in das in der Vergangenheit als "Briefgeheimnis" bezeichnete Freiheitsrecht weder die Terror-Anschläge in Paris am 7. Januar noch jene am 13. November verhindert wurden.
Es liegt daher nahe zu vermuten, daß die Motive für die Zerschlagung der französischen Verfassung ganz anders gelagert sind als es die offizielle Darstellung zu suggerieren versucht. In den Mainstream-Medien heißt es etwa - ohne jeden Bezug auf Fakten: Auch mit den massiv erweiterten Rechten der Polizei bei der Überwachung und Kontrolle von potenziellen Terroristen und anderen Staatsfeinden sei ein Ende der akuten Bedrohung nicht in Sicht. Ob bewußt oder lediglich als blindes aber willfähriges Instrument ebnet die pseudo-sozialistische französische Regierung den Weg in eine Diktatur.
Premier-Minister Manuel Valls bestätigte die Befürchtungen auf Seiten der französischen Linken vor einer Fortdauer des Ausnahme-Zustands als "Normalzustand", als er in einem Interview mit dem britischen TV-Sender BBC erklärte, der Ausnahme-Zustand müsse "so lange wie nötig" in Kraft bleiben. Um Unklarheiten über die Dauer auszuräumen, ergänzte Valls: "Bis der IS besiegt ist." Auf diese Weise kann der Krieg in Syrien auf zeitlich unbestimmt Dauer als Begründung für den Ausnahme-Zustand im Inneren vorgeschoben werden. Bekanntlich dauert der Krieg in Afghanistan seit 2001 und die Taliban gelten bis heute nicht als besiegt.
Der Philosoph Giorgio Agamben weist auf eine große Gefahr beim Abgleiten Frankreichs von einem Rechtsstaat zu einem Sicherheits- oder Überwachungs-Staat hin: Immer häufig werden TerroristInnen nicht mehr durch ein Gerichtsurteil definiert, sondern es werden als "Täter" bezeichnete Personen von der Polizei getötet und hernach werden die Toten - ohne daß ein Gericht mögliche Beweise gewertet und ein Urteil gefällt hätte - der Öffentlichkeit als TerroristInnen präsentiert. Werden auf diese Weise die Gerichte, also die Dritte Gewalt im Staat, die Judikative, ausgehebelt, bricht die Gewaltenteilung zusammen. Am Ende kann dann jede beliebige (oder mißliebige) Person von der Exekutive als "terroristisch" definiert werden.
Die Verlängerung des Ausnahme-Zustands soll in einer Kabinetts-Sitzung (Conseil des ministres) am 3. Februar in die Wege geleitet werden.
Anmerkungen
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